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Experten-Antwort

Witwenbetriebsrente

von René Sprenger15.10.2025 | 05:00
370 Ansichten
12 Antworten
Ich bin angestellt und beziehe eine Witwenrente und eine Betriebswitwenrente meiner verstorbenen Frau. Jetzt hat mich das Finanzamt mit Lohnsteuerklasse 6 veranlagt, da die Fa., welche die BWR auszahlt, mich als bei sich angestellt gemeldet hat. Nach Rückfrage wurde mir gesagt, dass sie mich angestellt melden müssen, wenn ich eine BWR beziehe. Da ich einen nicht unerheblichen finanziellen Verlust erleide, frage ich sie, ob das rechtens ist. Danke für ihre Mühe, R. Sprenger

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2025 | 08:59

Guten Tag,

 

Fragen zum Steuerrecht können in diesem Forum nicht beantwortet werden.

 

Viele Grüße

11 Antworten

Heisteram 15.10.2025 | 05:03
Es gibt keinen Verlust, zum Jahresende steht die Steuererklärung an, da wirdxlles gerichtet.
Mondkindam 15.10.2025 | 06:53
Das müssen Sie das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen. Ist aber, was ich so als Nachweise für Betriebsrenten sehe, normal.
René Sprengeram 15.10.2025 | 07:53
Heister schrieb

Es gibt keinen Verlust, zum Jahresende steht die Steuererklärung an, da wirdxlles gerichtet.

Ich bekomme 150€ BWR und habe 450€ weniger Nettogehalt. Soll ich meinem Vermieter sagen, dass er 3600€ Miete am Jahresende bekommt ? Das kann doch nicht richtig sein.....
???am 15.10.2025 | 08:02
René Sprenger schrieb

Ich bekomme 150€ BWR und habe 450€ weniger Nettogehalt.

Soll ich meinem Vermieter sagen, dass er 3600€ Miete am Jahresende bekommt ?

Das kann doch nicht richtig sein.....

Das verstehe ich jetzt aber nicht. Die Steuerklasse 6 gilt doch nur für die Betriebswitwenrente. Für Ihre normale Beschäftigung müssten Sie doch noch eine andere "Steuerkarte" haben.
Au weiaam 15.10.2025 | 08:08
Völlig falsches Forum.
Heisteram 15.10.2025 | 08:18
Seit wann sind Sie Witwer (Jahrangabe genügt) und erhalten Witwerrente?
Steuern macht die DRV nichtam 15.10.2025 | 08:33
Ja, das ist völlig normal. Und falls Sie für die Steuerklasse 6 dann am Jahresende zuviel Einkommensteuer bezahlt haben sollten, bekommen Sie das dann aufgrund Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung auf Euro und Cent genau zurückerstattet. Alles kein Problem. Abert erstaunlich viele Menschen glauben halt, dass sie durch die Steuerklasse 6 benachteiligt würden. Das ist aber schlicht und einfach nicht der Fall.
Praxisam 15.10.2025 | 10:23
René Sprenger schrieb

Ich bekomme 150€ BWR und habe 450€ weniger Nettogehalt.

Soll ich meinem Vermieter sagen, dass er 3600€ Miete am Jahresende bekommt ?

Das kann doch nicht richtig sein.....

Es ist doch ein völlig normaler Vorgang, dass man Steuern nach der Steuerklasse bezahlt, und nach dem Jahresende mittels Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholt. Das geschieht jedes Jahr millionenfach - bei Arbeitnehmern genauso wie bei sonstigen Steuerpflichtigen. Wenn Sie glauben, Ihre Miete nicht zahlen zu können, dürfen Sie sich an das Sozialamt wenden. Das soziale Netz fängt auch Sie auf.
Ja und?am 15.10.2025 | 13:32
qwer schrieb

Der Nachteil besteht darin, daß man sein Geld ~1,5 Jahre zu spät erhält und ohne Zinsen.

Die Steuerklasse 6 muss und wird als Vorsteuer-Abzug nur dann angewendet werden, wenn der Steuerfreibetrag und eventuelle sonstige Pauschbeträge bereits bei einem anderen Job oder der Betriebsrente berücksichtigt werden. Das ist steuerlich auch gar nicht anders möglich. Und bei den aktuellen Micker-Zinsen ist das absolut auszuhalten, falls eine eventuelle Rückerstattung dann eben im Mittel (bei monatlichem Abzug) erst nach rund 10 Monaten erfolgt mit dem Einkommensteuerbescheid.
_icham 15.10.2025 | 14:37
qwer schrieb

Der Nachteil besteht darin, daß man sein Geld ~1,5 Jahre zu spät erhält und ohne Zinsen.

Wenn es denn überhaupt Geld zurück gibt. Die Witwenrente aus der gesetzl. RV ist steuerpflichtiges Einkommen und da werden keine Steuern einbehalten.
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