Hallo User,
den beiden Antworten der anderen Usern ist nichts hinzuzufügen. Sehr gut gemacht.
Vielleicht noch eine kleine Anmerkung: Ihr dezenter Hinweis auf das Geburtsjahr von Ihrer Ehefrau veranlasst mich zu der Bemerkung, dass in Ihrem Falle das sogenannte "Alte Recht" Anwendung findet, sofern Sie bereits vor dem 01.01.2002 geheiratet haben.
M.f.G