Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwengeldberechnung von 1991

von Angelika K.04.04.2012 | 10:36
2072 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, kann mir mal einer die Berechnung von Witwengeld von 1991 erläutern. Hintergrund ist eine Bekannte wurde 1991 Witwe und sie erhielt erst die " große und dann die " kleine Witwenrente. Als sie dann 45 wurde erhielt sie wieder die " große Rente. Jetzt sagt sie da wurde auch was abgezogen , was vorher nicht der Fall war. Selber hat sie Einkommem von ca 1300 netto. Ihr Mann verdiente 1991 ca 1100 DM . Danke im Voraus. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Witwengeld handelt es sich (auch im Jahr 1991) nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um die Hinterbliebenenversorgung für Beamtenwitwen.

Siehe u.a. auch: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/witwenwitwer/witwengeld

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Anaam 04.04.2012 | 13:00
Das ist doch im Bescheid sicher aufgeschlüüsselt?
...am 04.04.2012 | 15:45
...und sie erhielt erst die " große und dann die " kleine Witwenrente...
Angelika K.am 04.04.2012 | 17:49
Na Ihr Beitrag war wohl Nichts !! Komisch auf dem Bescheid steht Deutsche Rentenversicherung !!!!!!!!! MFG
Angelika K.am 04.04.2012 | 17:51
Na Ihr Beitrag war wohl Nichts !! Komisch auf dem Bescheid steht Deutsche Rentenversicherung !!!!!!!!! MFG
Schadeam 04.04.2012 | 18:33
Am zielführensten wäre es wenn sich Ihre Bekannte den Bescheid und die Einkommensanrechnung in der nächsten Beratungsstelle der DRV erklären ließe. Dort kann man Rückfragen stellen und alle Klarheiten sind beseitigt. Folgendes scheint klar zu sein: seit 1986 gibt es die Einkommensanrechnung, wenn es um einen Bescheid aus 1991 geht, ist der Tod wohl ca. 1991 eingetreten. Somit ist Einkommen grundsätzlich anzurechnen. Aus heutiger Sicht liegt der Freibetrag des eigenen Einkommens (bis zu dem die Witwenrente nicht gekürzt wird) bei ca. 725 €. Das Nettoeinkommen der Witwe liegt also knapp 600 € über dem Freibetrag; somit wäre die errechnete Witwenrente um 40% dieses Wertes also um etwa 240 € zu kürzen. (1991 als es noch DM gab waren die Werte natürlich anders). Was der Mann 1991 verdiente sagt gar nichts aus, es kommt darauf an wie lange und wie hoch er insgesamt versichert war, der Verdienst kurz vor dem Tod spielt keine Rolle. Sie sehen also der Weg zur pers. Beratung ist ratsam, bevor man hier im Forum "rumeiert". Und sehen Sie es dem Experten nach, dass er aus dem verwendeten Begriff "Witwengeld" geschlossen hat, es ginge gar nicht um eine Witwenrente der DRV - da hat er/sie sich auf eine falsche Fährte führen lassen. Aber seis drum: Fehler macht jeder :)
egalam 04.04.2012 | 18:37
Der Bescheid liegt dem Experten aber nicht vor. Lediglich Ihre Anfrage bezüglich eines Witwengeldes aus 1991. Und dieses wurde nunmal auch 1991 nicht von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt... Na Ihr Beitrag war wohl Nichts !!
Angelika K.am 04.04.2012 | 18:54
Sicherlich habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt . Witwengeld statt Witwenrente. Aber spätestens bei der " kleinen und "großen Rente hätte der Experte es merken müssen. Ist auch nicht schlimm aber das Sie sich hier so aufplustern , mit welchem Löffel haben Sie denn Ihre Weißheit gefressen " großen oder kleinem ?
Angelika K.am 04.04.2012 | 18:57
Danke Ihnen für die sehr ausführlichen Ausführungen und wünsche ein schönes Osterfest. MFG
Angelika K.am 04.04.2012 | 18:59
Danke Ihnen für die sehr ausführlichen Ausführungen und wünsche ein schönes Osterfest. MFG
AnnaBam 04.04.2012 | 19:04
Bin kein Experte, aber: Wenn man Blödsinn schreibt, darf man sich über unzureichende Antworten nicht noch beklagen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026