Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Witwenpension müssen die Vorschriften des Beamtenrechts betrachtet werden. Da es sich um für die Deutsche Rentenversicherung fremde Rechtsfachgebiete handelt, ist eine Expertenantwort in diesem Forum nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Pensionskasse Ihres verstobenen Ehegatten.