Hallo Gudrun,
es gilt das "alte" Hinterbliebenenrecht.
Das "neue" Recht gilt nur dann, wenn die Eheschließung generell ab dem 01.01.2002 erfolgte oder die Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Hallo Gudrun,
es gilt das "alte" Hinterbliebenenrecht.
Das "neue" Recht gilt nur dann, wenn die Eheschließung generell ab dem 01.01.2002 erfolgte oder die Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
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