Hallo Andreas,
die Neuregelungen zur sogenannten Mütterrente betrafen auch die Witwenrenten. Da aus der Versicherung Ihres Vaters 2014 bzw. 2019 bereits eine Witwenrente an Ihre Mutter gezahlt wurde, hat sich die Anzahl der Monate mit Kindererziehungszeiten nicht erhöht; es blieb bei 12 Monaten. Statt dessen sollte die Witwenrente Ihre Mutter 7/2014 und 1/2019 unter Berücksichtigung von zusätzlich 1 bzw. 0,5 Zuschlagsentgeltpunkten neu berechnet worden sein.
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