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Experten-Antwort

Witwenren Kindererziehungszeiten

von Andreas02.04.2020 | 10:59
73 Ansichten
2 Antworten
Hallo, meine Mutter bezieht seit 2009 Witwenrente. Im Versicherungskonto meines Vaters ist 1 Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. In 2019 wurde die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder verlängert. Kommt diese Gesetzesnovelle auch bei laufenden Witwenrenten zum Tragen? Danke, Andreas

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.04.2020 | 13:23

Hallo Andreas,

die Neuregelungen zur sogenannten Mütterrente betrafen auch die Witwenrenten. Da aus der Versicherung Ihres Vaters 2014 bzw. 2019 bereits eine Witwenrente an Ihre Mutter gezahlt wurde, hat sich die Anzahl der Monate mit Kindererziehungszeiten nicht erhöht; es blieb bei 12 Monaten. Statt dessen sollte die Witwenrente Ihre Mutter 7/2014 und 1/2019 unter Berücksichtigung von zusätzlich 1 bzw. 0,5 Zuschlagsentgeltpunkten neu berechnet worden sein.

1 Antworten

W°lfgangam 02.04.2020 | 19:57
Ergänzend: ...bzw. einfach um einen 'Zuschlag' bei der _lfd._ Witwerrente um 0,6 bzw. 0,3 EP 'eingerechnet' worden sein - ohne 'Neuberechnung' der Rente. Die in 2014 und 2019 folgenden Rentenbeträge nach der Gesetzesänderung/'Mütterrente + Väterrente' lassen das schon mal schwer erkennen, zumal auch ggf. zum 01.07. jeweils die Rentenerhöhungen _gleichzeitig_ im 'neuen'/erhöhten Rentenzahlbetrag enthalten sind. Kann man nur durch 'Rückverfolgung' der Rentensteigerungen UND den (zusätzlichen) Erhöhungsbeträgen aus Mütter/Väterrente auf den Kontoauszügen/den Rentenzahlbeträgen nachvollziehen. Gruß w.
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