Hallo Jörg,
bei einem Tod des Versicherten im Jahr 2023 ist für eine große Witwenrente das maßgebende Lebensalter 46.
Wenn die Tochter Ihrer Bekannten volljährig wird, hat Ihre Bekannte bereits das maßgebende Lebensalter vollendet, sodass ihr Anspruch auf große Witwenrente weiterbesteht.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam