Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Ihre Mutter schon unter das neue Hinterbliebenenrentenrecht fällt. Dies gilt für Eheschließungen ab 2002 beziehungsweise ab 02.01.1962 geborene Personen.
Soweit Sie hier also einen Nachweis erbringen müssen und Ihnen kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann ein Nachweis auch durch Vorlage des Mietvertrags erfolgen.
Hat Ihre Mutter nur Vermögenseinkommen erworben, erscheint mir allerdings die Vorlage der Bescheinigung des Finanzamtes viel wichtiger. Soweit Ihre Mutter in den alten Bundesländern wohnt, würde dann unterstellt, dass das Einkommen unter dem maßgebenden Freibetrag liegt und somit keine Auswirkungen hat.