Hallo, Bella,
grds. haben Sie die Pflicht beim Bezug einer Witwenrente Veränderungen bei Ihrem Einkommen bekannt zu geben. Sie können diese Mitteilung bereits jetzt vornehmen. Normalerweise werden in Vorbereitung der Rentenanpassung zum 01.07. eines jeden Jahres von Ihrem RV-Konto in das RV-Konto die erforderlichen Daten übermittelt. Erhöhungen beim Einkommen wirken sich ab 01.07. aus, Minderungen Ihres lfd. Einkommens um mehr als 10% sofort.