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Experten-Antwort

Witwenrente - Beitragszuschuss zur Krankenverischerung

von Lena16.07.2024 | 15:05
408 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, meiner Mutter wurde beim Beantragen der Witwenrente versichert, dass in ihre Witwenrente auch der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung meines Vaters mit übernommen wird. Hintergrund ist, dass mein Vater damals von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt ist und demnach einen Beitragszuschuss auf die gesetzliche Rente erhalten hat. Nun hat die gesetzliche Rentenversicherung aber Widerspruch eingelegt und ihr mittgeteilt, dass sie keinen Anspruch auf die Beitragszuschüsse hat. Könnten Sie mir hier einmal weiterhelfen? LG und vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

entscheidend ist, wie Ihre Mutter selbst krankenversichert ist. Nur wenn Ihre Mutter selbst freiwillig  oder privat krankenversichert ist, besteht ein Anspruch auf Zuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.

Im Zweifel empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Mondkindam 16.07.2024 | 15:18
kann es sein, dass Ihre Mutter die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt und daher in der KVdR pflichtversichert ist. Dann wird der Krankenversicherungsbeitrag direkt von der Rente einbehalten und an die Krankenkasse weitergeleitet und dann kann natürlich kein Beitragszuschuss gezahlt werden. Schauen Sie sich mal den Rentenbescheid Ihrer Mutter an. Im Übrigen: Die Voraussetzung für die KVdR prüft die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger muss sich daran halten, was die Krankenkasse festgelegt hat.
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