Hallo Lena,
entscheidend ist, wie Ihre Mutter selbst krankenversichert ist. Nur wenn Ihre Mutter selbst freiwillig oder privat krankenversichert ist, besteht ein Anspruch auf Zuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.
Im Zweifel empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.