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Experten-Antwort

Witwenrente - Meldung betriebliche Altersversorgung

von bielz2411.03.2026 | 20:51
148 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Witwenrente nach neuem Recht. Mit wurde seitens meines ehemaligen Arbeitgebers mitgeteilt, dass meine betriebliche Altersversorgung rückwirkend zum 01.10.2025 erhöht wurde. Frage: Soll ich der BFA diese (kleine) Erhöhung jetzt schon mitteilen oder bis zur regulären Abfrage der Daten zum 1. Juli abwarten? Es geht um 3,37 €, die ich momentan monatlich zu viel überwiesen bekomme. Für "weniger" Einkommen gibt es eine Grenze von 10 %, ist dies auch für "mehr" gültig? Meines Wissens wird sowieso das Vorjahreseinkommen zugrunde gelegt. Die Erhöhung für Oktober bis Dezember habe ich im Februar überwiesen bekommen, so dass die Zahlen für 2025 korrekt sind. Was raten Sie mir?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

in der Regel wird es keine Auswirkung vor dem 01.07.2026 haben. Steigt das angerechnete Einkommen, so ändert sich am Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente zunächst nichts – bis zur Rentenanpassung im Folgejahr.

 

Sie sind aber immer auf der sichereren Seite, wenn Sie es melden.

 

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

SBam 12.03.2026 | 07:30
Teilen Sie es mit der jährlichen Abfrage mit.
Deutsche Rentenversicherung
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