Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
in der Regel wird es keine Auswirkung vor dem 01.07.2026 haben. Steigt das angerechnete Einkommen, so ändert sich am Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente zunächst nichts – bis zur Rentenanpassung im Folgejahr.
Sie sind aber immer auf der sichereren Seite, wenn Sie es melden.
Freundliche Grüße
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