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Experten-Antwort

Witwenrente - neuer Antrag oder reicht Überprüfung

von witwe0702.08.2023 | 09:49
437 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit 2007 Witwe und habe aufgrund eigener Einkünfte mal mehr und mal weniger in der Höhe etwas Witwenrente bekommen, immer final berechnet und basierend auf den Steuerbescheiden. Nun erhalte ich seit 2023 ( letzter Steuerbescheid aus 2021, Schätzung für 2022 und 2023) keine Hinterbliebenenrente mehr. In 2022 waren es basierend auf meiner Schätzung ca. 5 €/Quartal. Steuerbescheid 22 steht noch aus, würde ich zur Überprüfung dann senden. Mir stellt sich jetzt die Frage, kann ich den Anspruch aufrechterhalten indem ich zukünftig jedes Jahr nach Erhalt der Steuerbescheide meine Ansprüche (neues Hinterbliebenenrecht) überprüfen lasse, auch wenn eine Nullrente herauskommt? Oder muss ich irgendwann, z.B. wenn ich in einigen Jahren in Rente gehe, einen erneuten Antrag auf Zahlung bzw. Berechnung meiner Hinterbliebenenrente stellen? Danke für eine qualifiizierte Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo witwe07,

 

durch das zu hohe Einkommen kommt die Rente zwar zum Ruhen (es entfällt also die Zahlung), der Anspruch besteht aber dem Grunde nach weiter. Da ihr Rentenversicherungsträger aber nicht auf anderem Wege Kenntnis von Ihrem Einkommen erlangt, müssen Sie spätestens dann informieren, wenn Ihr Einkommen unter den Freibetrag sinken sollte, sodass eine Rentenzahlung wieder möglich wäre. Die Steuerbescheide regelmäßig zur Prüfung einzusenden ist sicher nicht verkehrt, so wird nichts übersehen und der Zeitpunkt für eine eventuelle Wiederaufnahme der Zahlung nicht verpasst.

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