Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo witwe07,
durch das zu hohe Einkommen kommt die Rente zwar zum Ruhen (es entfällt also die Zahlung), der Anspruch besteht aber dem Grunde nach weiter. Da ihr Rentenversicherungsträger aber nicht auf anderem Wege Kenntnis von Ihrem Einkommen erlangt, müssen Sie spätestens dann informieren, wenn Ihr Einkommen unter den Freibetrag sinken sollte, sodass eine Rentenzahlung wieder möglich wäre. Die Steuerbescheide regelmäßig zur Prüfung einzusenden ist sicher nicht verkehrt, so wird nichts übersehen und der Zeitpunkt für eine eventuelle Wiederaufnahme der Zahlung nicht verpasst.
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