Hallo Marianne,
wie hier bereits von einigen Usern korrekt beschrieben, steht Ihrer Mutter eine Witwenrente i.H.v. 60 % der Rente Ihres Vaters zu (ca. 1.020€). Die eigene Altersrente wird im Falle Ihrer Mutter nicht angerechnet.
Anrechnung hießt in diesem Kontext: Übersteigt das eigene Nettoeinkommen der Witwe 1.076 €/Monat, so wird vom darüber hinausgehenden Betrag 40 % in Anrechnung gebracht. Wenn Ihre Mutter also 1.077 € Netto im Monat hätte, würden von dem übersteigenden Euro 40 %, also 40 Cent, bei der Witwenrente "weggenommen".
Da Ihr Mutter allerdings nur ca. 350 € Altersrente bezieht und Wohneigentum in diesem Kontext irrelevant ist, wird es in diesem Fall zu keiner Kürzung kommen.
Zur Antragstellung können Sie entweder die Online Dienste der gesetzlichen Rentenversicherung unter folgendem Link nutzen eAntrag - Startseite oder Kontakt zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0 herstellen. Die Berater der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen Anträge sowohl im persönlichen, telefonischen oder sogar in Form einer Videoberatung auf und sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Ja, sie bekommt beide Renten. 1076 Euro sind frei , erst drüber wird angerechnet. Mit den 350 Euro liegt sie deutlich drunter. Wie es sich mit eventuell aufstockenden Sozialleistungen aussieht, müssen Sie dort erfragen.
Vielen Dank !
Dürfte ich bitte fragen, was heißt "angerechnet"?
Sie bekommt die 60% vom Vater (also etwa 1000€) plus die eigene Altersrente.
Guten Morgen,
ach so ist das gemeint. OK.
Dann müssen wir uns wohl mit damit beschäftigen ob es ein Anrecht zum aufstocken gibt. An sich sollte das Geld allerdings reichen. Die kleine Wohnung ist noch nicht abgezahlt und das Wohngeld relativ hoch, aber das wäre OK. Großartige Reisen passieren eh nicht mehr.
Thx
Aufstocken? Eher nicht, bei 1350 Euro Einkünften.
Vielleicht keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, aber möglicherweise Wohngeld. Kommt einmal auf die Region an(in München ist man mit 1300 Euro tatsächlich bedürftig) und immer auf die Angemessenheit. Sind aber keine Baustellen der Rentenversicherung.
Die Zusammenhänge sind uns noch nicht klar. Es ist nicht in München. Die kleine ETW ist noch nicht abgezahlt (keine Ahnung warum, hat auch "nur" 115.000 gekostet und wurde vor >20 Jahren abgeschlossen. Allerdings ist diese aufgrund der Größe Schonvermögen, gespart hatten die beiden auch nicht viel. Die Pflege des Mannes hat viel Geld gekostet. Alleine Pflegestufe 3 zu bekommen.....der konnte ja noch rechnen (er war Zeit seines Lebens Vertreter, von der Lehre bis zur Rente in der gleichen Firma und musste Abends immer Rechnungen im Kopf zusammenrechen). Laptops waren, kurz vor der Pension ja Teufelszeug ^^.
Naja, er konnte noch rechnen. Hatte Parkinson, Herzprobleme, komplett Inkontinent usw usw....Pflegestufe 2 obwohl er auch schon nicht mehr wirklich laufen konnte. Nunja, jetzt ist er erlöst.
... das ist kein Rententhema.
Zur Rente ist doch bereits mehrfach alles gesagt.
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