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Experten-Antwort

Witwenrente & Erwerbsminderungsrente

von Tom08.10.2023 | 07:31
101 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Mutter erhält Witwenrente, z.T. auch aus dem Ausland (dies wird miteinander verrechnet). Falls meine Mutter nun die teilweise/vollständige Erwerbsminderungsrente (Bandscheibenvorfall) erhalten würde - Wird das auf die Witwenrente angerechnet, sodass im Endeffekt eine "Nullrechnung" resultiert oder gilt dies als Einkommen (Freibetrag < 950€)? Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2023 | 05:34

Hallo Tom, 

 

für die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI wird nur die eigene Rente Ihrer Mutter als Einkommen bei der Witwenrente berücksichtigt, dem maßgebenden Freibetrag gegenüber gestellt und der übersteigende Betrag zu 40 % angerechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 08.10.2023 | 08:07
Eine eigene Rente - auch EM-Rente - wird bei der Witwenrente angerechnet. Sofern also Auslandsrente und eine EM-Rente zusammen den Freibetrag (ca. 950,00 EUR) übersteigen, kann es zu (weiteren) Kürzungen kommen. Lesen Sie in dieser Broschüre ganz in Ruhe noch mal alle Details zum Hinzuverdienst: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und hier die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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