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Experten-Antwort

witwenrente -frage zu sterbevierteljahr

von rentefragerin16.10.2024 | 13:28
1147 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein ehemann ist vor ca.3 wochen verstorben. Er hatte Regelaltersrente beantragt und auf die Rente gewartet. Soweit ich weiß kann ich witwenrente bis zu 12 monaten rückwirkend stellen, das ist schonmal gut weil ich hier viel zu tuen habe, da mein Ehmann normalesweise alles macht. Aber ich verstehe nicht was dieses Sterbevierteljahr genau bedeutet. Man muss ja innerhalb von 30 tagen einen Antrag bei der Post raussenden. Frage 1 Angenommen, ich würde 3 monatsrenten auf einmal erhalten- oktober, november und dezember. in diesen monaten bekomme ich also die volle höhe und nicht die 55 prozent. Aber inwieweit wird die auszahlung vom Sterbevierteljahr auf meine witwenrente angerechnet? D.h ich bekomme Im januar 2025 durch antrag auf sterbevierteljahr weniger witwenrente? Frage 2 frist von 30 tagen, gilt diese frist nur für die schnellere Bearbeitung also kann man auch nach den 30 tagen einen Antrag stellen? mfg rentefragerin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2024 | 15:22

Hallo rentefragerin,

 

wir müssen hier zwei Sachverhalte auseinander halten:

 

1. Eine Witwenrente wird für die ersten drei Monate (also das sogenannte Sterbevierteljahr) immer zu 100 % (rechtlich korrekt: Rentenartfaktor 1,0) gezahlt. In dieser Zeit wird auch kein Einkommen angerechnet. Erst ab dem vierten Monat ändert sich der Rentenartfaktor zu 0,55 (also 55 %). Das gilt unabhängig von einem eventuellen Vorschussantrag, dafür reicht der ganz "normale" Witwenrentenantrag aus. Diesen sollten Sie zeitnah stellen, sofern noch nicht geschehen.

 

2. Wenn im Zeitpunkt des Todes bereits eine Altersrente gezahlt wurde, dann kann vom Renten Service (Post) ein Vorschuss in Höhe von drei Altersrenten (mit den beim Renten Service bekannten Beträgen) gezahlt werden - die werden dann später mit der Witwenrente in Höhe von 100 % verrechnet, sodass sich i.d.R. keine große Abweichung ergeben sollte. Diesen Vorschuss muss man gesondert bei der Post beantragen, was häufig bereits die Bestattungsunternehmen als Service anbieten. In Ihrem Fall wurde aber die Altersrente erst später vom Rentenversicherungsträger festgestellt und es wird sich gar keine laufende Rente, sondern vermutlich eine Nachzahlung für Sie ergeben. Damit liegen beim Renten Service keine ausreichenden Daten für die Berechnung des Vorschusses vor. 

 

Eine Vorschusszahlung ist also in Ihrem Fall nicht möglich und muss daher auch nicht beantragt werden. Sie bekommen die Rente einschließlich "Sterbevierteljahr" ausgezahlt, wenn Ihr "normaler" Witwenrentenantrag abschließend bearbeitet wurde.

8 Antworten

Königam 16.10.2024 | 13:52
Sie bekommen in den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Ehegatten die volle Rente des Verstorbenen als Vorschusszahlung. Ab dem 4. Monat bekommen Sie dann die eigentliche Witwenrente. Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der Frust von 30 Tagen stellen, wird die Rente in den ersten drei Monaten eben nicht als Vorschuss, sondern monatlich gezahlt.
rentefragerinam 16.10.2024 | 14:06
Zitat von König anzeigen
hi, also heißt ich bekomme für 3 monaten auch ohne einen speziellen antrag innerhalb der 30 tagen die volle rente ausbezahlt. der antrag ist nur für vorschussleistung mehr nicht, somit hab ich keine finanziellen nachteile wenn ich keinen antrag stelle
KSCam 16.10.2024 | 14:10
Zitat von König anzeigen
Nein das mit dem Vorschuss läuft nicht so, weil der Verstorbene noch nicht berentet war. Erst muss bis Ende Sterbemonat die Altersrente entschieden werden, erst dann kommt der Bescheid zur Witwenrente - 3 Monate die volle Rente ab dem 4. Monat dann 55 oder 60% mit Einkommensanrechnung. Den sofortigen Vorschuss gäbe es nur wenn der Tote bereits Rentner gewesen wäre. Am Geld ändert sich nichts….
vielleichtam 16.10.2024 | 14:15
Wenn ich das so richtig verstehe, wurde die Rente an Ihren verstorbenen Mann noch gar nicht gezahlt, oder? War denn schon ein Rentenbescheid da? Sonst ist ein Antrag über die Post gar nicht möglich. Falls noch nicht mal ein Rentenbescheid da ist, müssen Sie die DRV direkt über den Tod Ihres Mannes informieren. Einen Witwenrentenantrag müssen Sie immer stellen, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente wollen und sei es nur das Sterbevierteljahr. Der Postantrag dient nur dem Zweck, der Witwe erstmal unkompliziert Geld für die laufenden Ausgaben zukommen zu lassen.
rentefragerinam 16.10.2024 | 14:24
als vor einer woche habe ich rentenbescheid erhalten, im schreiben wurde mein mann als"verstorbener"genannt
rentefragerinam 16.10.2024 | 15:36
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

Hallo rentefragerin,

 

wir müssen hier zwei Sachverhalte auseinander halten:

 

1. Eine Witwenrente wird für die ersten drei Monate (also das sogenannte Sterbevierteljahr) immer zu 100 % (rechtlich korrekt: Rentenartfaktor 1,0) gezahlt. In dieser Zeit wird auch kein Einkommen angerechnet. Erst ab dem vierten Monat ändert sich der Rentenartfaktor zu 0,55 (also 55 %). Das gilt unabhängig von einem eventuellen Vorschussantrag, dafür reicht der ganz "normale" Witwenrentenantrag aus. Diesen sollten Sie zeitnah stellen, sofern noch nicht geschehen.

 

2. Wenn im Zeitpunkt des Todes bereits eine Altersrente gezahlt wurde, dann kann vom Renten Service (Post) ein Vorschuss in Höhe von drei Altersrenten (mit den beim Renten Service bekannten Beträgen) gezahlt werden - die werden dann später mit der Witwenrente in Höhe von 100 % verrechnet, sodass sich i.d.R. keine große Abweichung ergeben sollte. Diesen Vorschuss muss man gesondert bei der Post beantragen, was häufig bereits die Bestattungsunternehmen als Service anbieten. In Ihrem Fall wurde aber die Altersrente erst später vom Rentenversicherungsträger festgestellt und es wird sich gar keine laufende Rente, sondern vermutlich eine Nachzahlung für Sie ergeben. Damit liegen beim Renten Service keine ausreichenden Daten für die Berechnung des Vorschusses vor. 

 

Eine Vorschusszahlung ist also in Ihrem Fall nicht möglich und muss daher auch nicht beantragt werden. Sie bekommen die Rente einschließlich "Sterbevierteljahr" ausgezahlt, wenn Ihr "normaler" Witwenrentenantrag abschließend bearbeitet wurde.

wie schon erwähnt, da ich viel zu tuen habe. ist es etwas schwierig, ich habe auch den antrag mal nachgeschaut ist leider nicht in 1-2 min zu schaffen. es stimmt doch dass ich bis zu 12 monaten rückwirkend antrag stellen kann oder? heißt ja nicht dass ich wirklich ein jahr darauf warte, wollte einfach nur wissen wie lange ich zeit hab
Berateram 16.10.2024 | 15:58
Zitat von rentefragerin anzeigen
Sie haben doch auch Zeit hier im Forum mehrmals zu schreiben. Viel mehr Zeit benötigen Sie für die Antragstellung auch nicht. Vereinbaren Sie einen telefonischen Termin. Dann werden Sie angerufen und der Antrag wird von einem erfahrenen Berater oder einer Beraterin mit Ihnen aufgenommen. Das dauert im Regelfall nicht mehr als 30 Minuten. Wenn Ihnen alles andere aber wichtiger ist, können Sie den Antrag tatsächlich mit einer Frist von 12 Monaten noch rückwirkend stellen. Sie wären dann aber auch nicht die Erste die das dann vergessen würde.
KSCam 16.10.2024 | 17:12
Zitat von rentefragerin anzeigen
Ja, wenn Ihr Mann vor 3 Wochen Ende September verstorben ist, haben Sie noch gut 11 Monate Zeit für den Witwenrentenantrag, das werden Sie schaffen . Und dann gibts das "Witwengeld" ab Oktober......und je später der Antrag kommt, umso später kommt halt auch der Bescheid....Sie haben es somit in eigener Hand....
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