Hallo Gabi,
ob eine Berufsunfähigkeits- Rente aus einer privaten Rentenversicherung auf die gesetzliche Witwenrente angerechnet wird, hängt davon ab, ob Sie altes Hinterbliebenenrecht oder neues Hinterbliebenenrecht haben. Beim alten Hinterbliebenenrecht wird diese private BU Rente nicht angerechnet, beim neuen Hinterbliebenenrecht hingegen schon.
Welches Recht bei Ihnen zutreffend ist, kann hier im Forum ohne weitere Angaben nicht erörtert werden und ist auch zu umfangreich. Es hängt davon ab, wann Sie geheiratet haben und wann sie beide geboren sind. Diese Angaben sind ihrer Frage nicht zu entnehmen.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder an einer der Auskunfts- und Beratungsstellen bei Ihnen in der Nähe.