Ihre Freundin sollte umgehend einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Die exakte Rentenhöhe wird durch den zuständigen Rentenversicherungsträger mitgeteilt.
Die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie unter:
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