Die Freibeträge richten sich nach Ihrem Wohnsitz. Liegt Ihr Wohnsitz in den alten Bundesländern beträgt er monatlich 845,59 EUR, in den neuen Bundesländern 810,22 EUR. Pro waisenrentenberechtigtem Kind werden 179,37 EUR (171,86 EUR) hinzugerechnet.
Falls Sie laufend und im letzten Jahr ausschließlich Arbeitsentgelt bezogen haben und kein anderes anrechenbares Einkommen vorliegt, können Sie von Folgendem ausgehen: Wenn Ihr Bruttoarbeitsentgelt abzüglich 40% den Freibetrag nicht übersteigt, wird Ihre Witwenrente nicht gekürzt.