Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente

von frageundantwort11.09.2018 | 21:18
98 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ins Forum, meine Frage lautet: Ich werde demnächst ein Grundgehalt erhalten und bekomme Zulagen, die steuerfrei sind. Das ist jeden Monat anders. Mal mehr mal weniger.Mein Grundgehalt bleibt aber immer unter der Grenze, um Abzüge bei der Witwenrente zu haben. Gilt dann immer nur das Grundgehalt und wenn nicht, müsste ich dann jeden Monat meine Gehaltszettel zur Rentenversicherung schicken, wegen der Berechnung? Danke im voraus! frageundantwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frageundantwort,

steuerfreie Zulagen sind nicht bei den Hinterbliebenenrenten anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 11.09.2018 | 21:45
Hallo frageundantwort, Stichtag für die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente ist immer der 01.07. Da wird das Einkommen aus dem Vorjahr (mtl. Durchschnittswert) mit dem aktuellen Monatseinkommen im Juli verglichen (auch hier etwaige erwartete Sonderzahlungen gezwölftelt oben drauf). Ist das so ermittelt Juli-Einkommen um mind. 10 % unter dem Durchschnittswert des Vorjahres, wird hier das kleine Einkommen für die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente für die nächsten 12 Monate berücksichtigt - dafür müssen Sie nicht permanent Ihr Monatseinkommen nachweisen ...zum nächsten 01.07. geht das Spiel/Einkommensanrechnung wieder von vorne los – so dass auch dann für den abgelaufen Zahlungszeitraum Nachforderungen wg. 'zu hoher' Einkünfte möglich sind . Sollte allerdings Ihr Einkommen nochmal um ü10 % in den nächsten 12 Monaten sinken, beantragen Sie umgehend eine Neuberechnung der Witwenrente. Gruß w.
frageundantwortam 11.09.2018 | 21:56
Hallo Wolgang, vielen Dank erstmal. Ich muss trotzdem nochmal rückfragen. Steuerfreie Zuschläge, die ja auf dem Gehaltszettel extra aufgeführt werden, werden also mitgerechnet? Ich habe gegoogelt, habe aber nur den einen Satz dazu gefunden: Einkommen, ist das tatsächlich erzielte Bruttoeinkommen. Die Zuschläge sind aber Nettoeinkommen. Gruß frageundantwort
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026