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Experten-Antwort

witwenrente

von peterlustig14.07.2017 | 22:58
1275 Ansichten
4 Antworten
meine mutter hat 2003 geheiratet, besitzt aber vermögen in vorm von wertpapieren. sie hat jetzt witwenrente beantragt, da ihr mann kürzlich verstorben ist. bekommt sie die witwenrente in voller höhe, oder muss sie ihr vermögen erst aufbrauchen? dividenden liegen bei ca 600 euro im jahr, sind kaum dividenden auszahlende unternehmen im portfolio. es sind aber auch papiere darin, die der abgeltungssteuer unterliegen und mehr als 100000 euro gewinn bei verkauf erbringen würden, kann sie die ohne rentenabzug verkaufen, oder an ihre kinder verschenken?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2017 | 09:21

Hallo peterlustig,

grundsätzlich ist bei der Witwenrente eigenes Einkommen der Witwe anzurechnen. Bei einer Eheschließung ab dem 1.1.2002 zählt hierzu auch Vermögenseinkommen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden (auch, wenn diese der Abgeltungsteuer unterliegen) und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien.

Laufende Vermögenseinnahmen werden vor der Anrechnung grundsätzlich pauschal um 25 % beziehungsweise Einnahmen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, um 30 % gekürzt. Der verbleibende Betrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, soweit er den monatlichen Freibetrag in Höhe von derzeit 819,19 € übersteigt.

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind einmaliges Vermögenseinkommen, werden ebenfalls um den oben genannten Pauschalbabzug gekürzt und dann auf die der Auszahlung folgenden 12 Kalendermonate aufgeteilt und zu 40 % angerechnet, soweit der monatliche Freibetrag überschritten wird.

Werden die Aktien an Kinder verschenkt (übertragen) und erzielt die Witwe hieraus selbst keine eigenen steuerrechtlichen Gewinne mehr, kann auch kein Vermögenseinkommen mehr auf die Witwenrente angerechnet werden.

3 Antworten

Konrad Schießlam 15.07.2017 | 09:23
Ihr Vermögen schmälert die Witwenrente nicht, es käme eine Kürzung nur in Frage, wenn auch Sie Renteneinkommen hätten. MfG.
W*lfgangam 15.07.2017 | 18:18
Hallo peterlustig, da Ihre Mutter sich im 'neuen' Hinterbliebenenrentenrecht befindet (Eheschließung ab 2002), ist das mit Vermögenseinkünften etwas tricky. Natürlich muss sie nicht das Vermögen als solches aufbrauchen, um eine Witwenrente zu erhalten, es geht nur um Einkünfte daraus. Zunächst gibt es ja einen Freibetrag für die Summe aller Einkünfte neben der Witwenrente von 819 EUR (West) mtl. Erreicht Sie den nicht, wird die Witwenrente (55 %, + etwaige Zuschläge für eigenen Kinder) voll ausgezahlt, in den ersten drei Monaten sogar zu 100 % ohne Berücksichtigung von Einkommen. Einkünfte aus Vermögenswerten aller Art sind natürlich als Einkommen zu werten, hier die Dividende von 600 EUR mtl. ...unkritisch, da innerhalb des Freibetrages. Auch sogenannte Veräußerungsgewinne - wenn Sie den Gewinn von 100.000 EUR erzielt - sind als Einkommen zu berücksichtigen ...m. M. aufgeteilt für 12 Monate, mit der Folge, dass in dieser Zeit die Witwenrenten komplett ruht. Und, eine nachgehende Schenkung an andere Personen/Kinder, eliminiert nicht den Zufluss des Einkommens nach Veräußerung bei Ihrer Mutter ...zwackt sie halt 12.000 EUR vor der Schenkung für sich ab, dann passt das wieder ;-) Ergänzende Info (Witwenrente und Anrechenbarkeit der Einkünfte) finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Allerdings hätte man Ihrer Mutter das Wesentliche bei Antragsstellung Witwenrente bereits mitteilen können. Gruß w.
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