Hallo Anna,
für die ersten 3 Monate nach dem Todesmonat (sogenanntes Sterbevierteljahr) wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in der gleichen Höhe geleistet wie die bisherige Versichertenrente. Danach beträgt die große Witwenrente grundsätzlich 55 Prozent der Versichertenrente (neue Regelung seit 01.01.2002). Die alte Regelung mit 60 Prozent gilt nur, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Weitere Informationen zu Hinterbliebenenrenten können Sie unter den Links finden, die Ihnen Fortitude one bereits aufgezeigt hat.