Hallo Monika,
nach unserem Wissen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann eine Hinterbliebenenleistung, wenn der Tod wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für die Witwe eines Unfallrentners würde es demnach keine Unfall-Witwen-Rente geben. Möglicherweise kommt es aber auch darauf an, ob der Tod noch irgendwie in Zusammenhang mit dem damaligen Unfall steht. Soweit die unerhebliche Meinung eines Mitarbeiters der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine konkrete und verbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.