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Witwenrente

von peter-gabi25.06.2009 | 21:16
978 Ansichten
4 Antworten
er. 1800 euro Rente sie 1000 euro rente er stirbt,wie wird die anrechnung der rente von ihm an sie durchgeführt.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 26.06.2009 | 07:47

Siehe Beitrag von "Wolfgang".

Moderatoren-Antwortam 29.06.2009 | 10:48

Bei altem Recht: NEIN

Bei neuem Recht:JA

2 Antworten

Wolfgangam 25.06.2009 | 21:43
Hallo peter-gabi, vorausgesetzt, 'altes' Recht gilt (Ehe vor 2002 geschlossen, einer wenigstens vor dem 02.01.1962 geboren): - je 1800 EUR erhält die Witwe in den ersten 3 Monaten (das so genannte Sterbevierteljahr) - 60 % ab 4. Monat wären 1080 EUR - eigenes Einkommen hat die Witwe, die eigene Rente von 1000 EUR - Einkommen bis 718 EUR zählt nicht, sie liegt somit 282 EUR über dem Freibetrag/WEST - von den 282 werden 40 % ermittelt, = rd. 113 EU - Schlussrechnung: 1080 EUR (60 %) - 113 EUR anrechenbare eigene Rente = 967 EUR ausgezahlte Witwenrente Die Zahlen werden etwas abweichen, da von der Rente der Witwe vorab 3 % (pauschale Steuer) abgezogen werden, und erst dann der 40 % Kürzungsbetrag ermittelt werden. KV/PV sind auch noch zu beachten, aber ich denke, Sie werden schon die Netto-Beträge mitgeteilt haben. Gruß w. (Nebenbei, Sie erhalten tatsächlich 1800 EUR Rente ? Für heutige Verhältnisse sehr hoch - nicht, dass Sie da noch eine etwaige betriebliche Altersrente als Gesamtsumme zusammen gerechnet haben, die Aufsplittung der Renten für Hinterbliebene wäre separat zu rechnen.)
peter-gabiam 28.06.2009 | 20:42
Werden auch Betriebsrenten und kapitalerträge bei der berechnung herangezogen.
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