Hallo Elle,
ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht grundsätzlich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat, und im Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat.
Die von "Klugpuper" angesprochene Broschüre finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung