Hallo, niederrhein46,
die Berechnungsformel ist korrekt, die Zahlen nicht ganz. Wenn es sich bei der zweiten 600er Rente um eine ZVK-Rente handelt, wird diese nicht mitgezählt. Falls es sich bei der Berufsunfähigkeitrente
um eine staatliche Rente (Unfallversicherung) handelt, wird diese mitgezählt.
Für weitergehende Informationen können Sie sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.