Hallo Trixi,
da sich der Freibetrag aus dem aktuellen Rentenwert errechnet ( 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes - § 97 Abs. 2 SGB VI) erhöht sich auch der Freibetrag.
Ab 01.07.2016 wird dieser 803,88 € (West) und 756,62 € (Ost) betragen.
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Längst bekannt, bis 30.6.2016 in West 29,21 x 26,4 771,14, ab 1.7.2016 30,45 x 26,4 803,88
anrechnungsfreier Betrag, so heißt das Ding. Vom übersteigenden Betrag werden jeweils 40% die
Witwen/Witwerrente kürzen und Kranken/Pflegeversicherung vom neuen Brutto fällig.
Erfreulich, dass endlich mal die Zahl 26,4% genannt wurde.
MfG.
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