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Witwenrente

von Moni27.06.2007 | 13:59
1887 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, warum wird dem Einkommen aus dem vergangenem Jahr das Juli-Einkommen des laufenden Jahres gegenübergestellt um eine Kürzung oder Nichtkürzung zu ermitteln? Danke MfG Moni

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, so ist es!

Gem. § 18a SGB IV:

Bei der erstmaligen Feststellung der Rente ist ausschließlich vom laufenden Einkommen auszugehen, sofern dieses voraussichtlich um wenigstens 10% geringer als das sonst ermittelte maßgebende Einkommen.

Das maßgebende Einkommen wird gebildet aus dem Einkommen des letzten Kalenderjahres geteilt durch die Anzahl der Monate, in denen das Einkommen erzielt wurde.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu jedem 01.07. eines Jahres (wenn keine Nullrund!) wird Ihre HiBlRT mit dem Vor-Jahresverdienst neu berechnet. Wenn sich zwischendurch Ihr Verdienst sich um mindestens 10% mindert müssen Sie selbst einen Antrag stellen, damit sich Ihre HiBlRT erhöht.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Auch zum 01.07.

5 Antworten

Michael1971am 27.06.2007 | 14:18
Um nicht laufend Monat für Monat das erzielte Einkommen bei der Witwenrente anrechnen zu müssen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass als Einkommen der Durchschnittsverdienst des Vorjahres maßgeblich sein soll. Eine laufende Anrechnung würde zu ständigen Nachzahlungen und Rückforderungen von Überzahlungen führen. Auch wäre eine monatliche Einkommensermittlung sowohl für die Rentenversicherung als auch für Sie und Ihren Arbeitgeber sehr aufwändig. Zum Schutz der Hinterbliebenen soll aber dann das laufende Einkommen herangezogen werden, wenn dies um mdst. 10 Prozent geringer ist, als das Vorjahreseinkommen. Praktikabilitätsgründe sind also ausschlaggebend für diese gesetzliche Regelung.
Moniam 27.06.2007 | 14:50
Danke für die Antworten. Bleibt meine gekürzte Rente dann solange bestehen bis, bedingt durch die jährliche Erfassung, sich mein Einkommen um mindestens 10 % nach oben oder unter verändert? Danke MfG Moni
Michael1971am 28.06.2007 | 09:43
Das Vorjahreseinkommen ist so lange für die Einkommensanrechnung maßgeblich, bis Ihr laufendes Einkommen um 10 Prozent geringer (nicht höher) als das Vorjahr ist, das Einkommen wegfällt oder wegen erneuter Anpassung zum 01.07. neu zu bestimmen ist.
Moniam 28.06.2007 | 10:18
Hallo, vielen Dank für die Antworten, noch eine Frage. Bleibt es bei der Anpassung zum 1.7. eines jeden Jahres? Ich bin Zeitungsbotin und habe monatlich wechselnden Verdienst. Die Rentenversicherung will die Verdienstbescheinigung für das vergangene Jahr immer so früh haben, da ist der Monat Juli noch nicht dabei. Ich achte natürlich darauf, dass ich, mit Ausnahme der 2 Monate, nicht über 350,00 € komme. Wann erfolgt dann bei unregelmäßigem Verdienst die Anpassung? Vielen Dank Moni
Moniam 28.06.2007 | 13:00
Der Beitrag des Experten von 10.30 Uhr endet mit Auch zum 01.07.. Können Sie die Antwort noch einmal schicken. Danke MfG Moni
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