Den Ausführungen von user Meier zur ursprünglichen Frage ist zuzustimmen - bedenken Sie dabei bitte, dass der sogen. Rentenartfaktor in dieser Zeit 1,0 beträgt (die Witwenrente also in Höhe der Versichertenrente ausgezahlt wird) und es in dieser Zeit zu keiner Einkommensanrechnung kommt.
Was dann die Ausführungen zur Einkommensanrechnung, konkret Betriebsrente auf Witwenrente angeht, so ist user Kurt zuzustimmen.
Handelt es sich um eine Witwe, deren Ehe bereits vor 31.12.2001 geschlossen wurde und in der ein Ehepartner vor dem 01.01.1962 geboren ist, so findet auch für die Einkommensanrechnung das sogen. alte Hinbterbliebenenrecht Anwendung.
Dies führt bei der Frage Anrechnung der Betriebsrente auf die Witwenrente dazu, dass es dann zu keiner Anrechnung der Betriebsrente auf die Witwenrente kommt.
In allen anderen Fällen wäre bei einer Einkommensanrechung i.ü. auch immer der sogen. Freibetrag zu beachten, der derzeit monatlich bei 693,53 Euro liegt. Nur das diesen Freibetrag (zumeist aufs "Netto" pauschalierte) übersteigende Einkommen wird zu 40 % direkt auf die Witwenrente angerechnet.
MfG