Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Witwenrente

von marie31.10.2007 | 12:48
1309 Ansichten
2 Antworten
Meine beruftätige Freundin (57 Jahre) erhält eine Witwenrente in Höhe von Euro 350,00. Nun möchte sie ihren Lebenspartner, mit dem sie seit zehn Jahren zusammen ist, heiraten. Sollte der Partner innerhalb eines Jahres sterben, wird ihr keine Witwenrente gewährt werden, oder? Erhält sie dann wieder die Witwenrente (1. Mann) in Höhe von 350,00 Euro? Herzlichen Dank

2 Antworten

Schwarzwälderam 31.10.2007 | 13:51
Ihre bisherige Witwenrente würde bei einer Wiederheirat abgefunden werden, d.h. ihre Freundin bekäme das 24 fache der letzten Durchschnittsrente als einmalige Abschlagszahlung geleistet. Diese Witwenrente kann auch wiederaufleben, wenn der zweite Mann verstirbt, allerdings frühestens nach Ablauf von 24 Monaten (die ja durch die Abschlagszahlung im voraus abgegolten wurden). In der zweiten Ehe kann auch vor Ablauf von 12 Monaten Ehezeit ein Hinterbliebenenanspruch entstehen, voraussgesetzt der Partner verstirbt "unvorhergesehen". Ihre Freundin sollte sich beraten lassen, dann kann man ihr auch den genauer Abfindungsbetrag nennen und wann welche neuen Ansprüche entstehen.
Karl-Heinricham 31.10.2007 | 14:01
Die Rente lebt sofort wieder auf, nur wird natürlich der Rest zu den 24 Monaten Abfindung dann verrechnet, so dass eine laufende Rentenzahlung wohl erst mit dem 25. Monat entsteht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026