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Witwenrente

von Mayer30.07.2009 | 22:15
929 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit 2008 zum zweiten Mal verheiratet. Mein Mannn ist ebenfalls geschieden und seit 2008 Rentner. Von seiner Rente gehen Entgeltpunkte an seine geschiedene Ehefrau. Ich selbst bin seit 34 Jahren berufstätig, werde also eine eigene Rente + Betriebsrente erhalten. Meine Frage ist folgende: Steht mir nach dem Tod meines Mannes Witwenrente zu, oder muss ich befürchten, wegen meiner langen Berufstätigkeit keinen Anspruch mehr auf die Rente meines Mannes zu haben (wg.der Höchstgrenze?) Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.07.2009 | 09:05

Der Beitrag von "Chris" gibt die rechtliche Situation zutreffend wieder. Bei einer Ehedauer von wenigstens einem Jahr besteht bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen in jedem Fall Anspruch auf Witwenrente. Allerdings inwieweit die Rente dann auch gezahlt werden kann, ist in der Tat abhängig von der Höhe des auf diese Rente anzurechnenden Einkommens der Berechtigten. Anrechnungsfrei sind dabei Einkünfte bis zu einem Freibetrag von derzeit 718,08 Euro (Wert "West") bzw. 637,03 Euro (Wert "Ost") - ggf. unter Hinzurechnung eines sog. Kinderfreibetrages von 152,32 Euro (Wert "West") bzw. 135,13 Euro (Wert "Ost") je Kind. Soweit das Einkommen der Berechtigten den Freibetrag überschreitet, ist es in Höhe von 40 % diese Betrages auf die Witwenrente anzurechnen. Zu einem vollen Ruhen der Witwenrente kommt es demnach also nur dann, wenn dieser Anrechnungsbetrag gleich hoch oder höher als die Witwenrente ist.

1 Antworten

Chrisam 31.07.2009 | 06:16
Grundsätzlich haben Sie nach 1 Jahr der Heirat einen Anspruch auf Witwenrente. Ob es zur einem Ruhen der W-Rente kommt, hängt natürlich von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Die "Freigrenze" liegt hier bei etwas über 700€, alles darüber hinaus wird zu 40% auf die W-Rente angerechnet. Vielleicht nennen Sie uns mal die Höhe der Einkünfte (Arbeitsentgelt und erwartete Rente).
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