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Experten-Antwort

Witwenrente 55% oder 60%

von Elli29.01.2016 | 13:28
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2 Antworten

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Hallo, da ich mir in unserem Fall nicht sicher bin ob wir Anspruch auf 55% oder 60% der großen Witwenrente haben, hier meine Frage : Wir haben 1996 geheiratet sind aber beide nach 1962 geboren. Welche große Witwenrente käme bei uns zum tragen ? MfG Elli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli,

die große Witwenrente bzw. Witwerrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente , auf die Ihr verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.

Die große Witwenrente bzw. Witwerrente beträgt 60 Prozent, wenn Ihr Ehepartner nach dem 31.12.2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Für Sie beträgt die Witwenrente 55 Prozent, weil Sie beide nach dem 01.01.1962 geboren sind.

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1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 29.01.2016 | 13:40
Anspruch auf die 60% besteht nur, wenn zusätzlich zu der vor dem 01.01.2002 geschlossenen Ehe mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist. D.h. bei Ihnen wären es die 55%. Nach §78a SGB VI können Sie dazu aber auch einen Entgeltpunktezuschlag für Kindererziehungszeiten bekommen, wodurch die Rente nach "neuem Recht" sogar höher sein kann, als die 60%-Rente. MfG
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