Hallo frog7,
ohne genaues Datum eines Leistungsfalles der Erwerbsminderung kann keine verbindliche Aussage zur Höhe einer Erwerbsminderungsrente getroffen werden.
Wie bereits von KSC geschrieben, wird die Hinterbliebenenrente (ohne Vorrente) auch aus einer Erwerbsminderungsrente mit Leistungsfall des Todestages errechnet.
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