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Experten-Antwort

Witwenrente

von frog717.01.2021 | 13:02
78 Ansichten
4 Antworten
Was ist günstiger? Zuerst eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen und nach dem Tod des Versicherten, die Witwenrente? Oder zu warten und nach dem Tod des Versichterten ganz normal die Witwenrente beantragen. Hintergrund ist, dass ja die Erwerbsminderungsrente durch die sogenannte Zurechnungszeit höher ist, als der tatsächlichr Rentenanspruch. Ergeben sich aus den zwei Fallkonstellationen unterschiedliche Rentenbeträge, oder spielt das keine Rolle? Grüße, frog7

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2021 | 16:07

Hallo frog7,

ohne genaues Datum eines Leistungsfalles der Erwerbsminderung kann keine verbindliche Aussage zur Höhe einer Erwerbsminderungsrente getroffen werden.

Wie bereits von KSC geschrieben, wird die Hinterbliebenenrente (ohne Vorrente) auch aus einer Erwerbsminderungsrente mit Leistungsfall des Todestages errechnet.

3 Antworten

Siehe hieram 17.01.2021 | 13:40
Sofern die sonstigen Voraussetzung vorliegen, also Erfüllung von Wartezeiten und Beitragszahlungen, kann sowohl das eine oder auch das andere günstiger sein. Dies hängt maßgeblich auch davon ab, wie lange die Person nun schon krank ist, bzw. wieviele Beitragsmonate auch für eine 'normale' Rente bereits vorliegen. Zu beachten wäre, dass bei einer EM-Rente zwar die Zurechnungszeit mit einberechnet wird, aber auch Abschläge (maximal 10,8%) auf den Bruttobetrag. Sofern noch zu Lebzeiten der Person die EM-Rente beantragt wird, führt dies dann aber evtl. auch zu einer rückwirkenden Nachzahlung, selbst wenn die Person dann zwischenzeitlich verstirbt. Nach dem Ableben kann dann eine EM-Rente aber nicht mehr beantragt werden. Es ist Ihnen also dringend anzuraten, sich bei Ihrer zuständigen DRV beraten zu lassen, dies ist telefonisch möglich. Und es kann dabei dann auch direkt ein entsprechender Antrag für eine EM-Rente aufgenommen werden, wenn dies aufgrund der Beratung weiterhin sinnvoll erscheint.
frog7am 17.01.2021 | 18:08
Die rentenrechtlichen Voraussetzungen liegen vor. Es geht tatsächlich darum für die Witwe das Günstigste zu bekommen. Der Krankengeldbezug wird wohl nur noch ein paar Monate sein, d.h. danach müsste man man Arbeitslosengeld beantragen. Wahrscheinlich wird die Bearbeitungszeit für die EM-Rente zu lange dauern. Gruß, frog7
KSCam 17.01.2021 | 19:07
Wenn der Tod eines Nichtrentners eintritt wird die Witwenrente so errechnet als ob am Todestag volle Erwerbsminderung eingetreten wäre. Wenn der Schwerkranke zu Lebzeiten eine EM Rente beantragt prüft die DRV wann EM eingetreten ist. Diesen Zeitpunkt kennt aber der Berater in der Beratung nicht; er kann geschätzt werden wenn es eindeutige Erkrankungen gibt, liegt aber für den Berater im Dunkel bei "schleichenden Erkrankungen". Klar dürfte es sein, wenn ein Unfall der Grund für die EM ist, dann kann ich den Eintritt meist genau prognostizieren und damit auch den Rentenbeginn bestimmen und die Rentenhöhe mit dem aktuellen Datum (Tod = Beratungstag) vergleichen. Kann aber je nach Krankheit auch völlig unklar sein und dann kann der Berater nicht präzise sagen was das Beste wäre, weil der Leistungsfall lange in der Vergangenheit liegen könnte.
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