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witwenrente

von Gartenzwerg30.01.2008 | 19:35
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8 Antworten

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meine frage wäre: ist es richtig, dass wenn ich geschieden bin und wieder heirate ich mit meinen neuen partner mindestens ein jahr verheiratet sein muss um witwenrente zu bekommen von ihm in todesfall, außer mein neuer partner verstirbt an einen unfall dann wäre schon ein tag der verheiratung ausreichend um witwenrente von ihm zu bekommen. liebe Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Richtig ist, dass bei Eheschließungen ab dem 01.01.2002 grundsätzlich ein Rentenausschluss vorgesehen ist, wenn die Ehe bei Tod noch nicht länger als ein Jahr gedauert hat (Versorgungsehe). Tritt der Tod jedoch unvorhergesehen ein, gilt dieser Ausschluss nicht. Ebenso gilt natürlich der Ausschluss einer Hinterbliebenenrente, wenn der Hinterbliebene selbst für den Tod des/der Versicherten verantwortlich ist (z.B. Mord). Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun, wir sprechen hier von zwei verschiedenen Vorschriften.

7 Antworten

!am 30.01.2008 | 19:46
Das ist richtig. Witwenrente ist generell ausgeschlossen bei einer den Tod verursachenden Straftat.
bekissam 30.01.2008 | 19:47
Das nennt man "Versorgungsehe", die nach neuem Recht grundsätzlich bei Tod des Ehepartners im ersten Jahr anzunehmen ist. Sie müssten dann beweisen, dass es sich nicht um eine Versorgungsehe handelte. Bei Unfalltod ist die Sache relativ einleuchtend.
gartenzwergam 30.01.2008 | 23:27
was ist daran einleuchtend? wenn ich es wüsste würde ich nicht fragen....... außerdem was hat das mit einer straftat zu tun.......es ist doch nur ne frage........kann ja sein das was passiert im ersten jahr der ehe und die frau steht dann mitellos da........wer denkt denn an eine straftat.......
herzileinam 31.01.2008 | 12:35
arbeiten wäre auch eine Lösung und nicht immer GELD von Vater STAAT...! SOZIALSCHMAROTZER nennt man das...... herzilein
Mam 31.01.2008 | 14:48
Was bekiss meint : Bei einem Unfall ist es relativ einleuchtend, dass KEINE Versorgungsehe vorliegt... Sollte im ersten Jahr tatsächlich etwas Unvorhersehbares passieren (z.B. ein Unfall), dann besteht natütlich ein Anspuch auf eine Witwenrente. Anders wäre es nur, wenn bei der Hochzeit schon absehbar wäre, dass der Partner nicht mehr allzulange leben wird (z.B Endstadium Krebs). Hier hätte die Witwe keine Anspruch.
herzileinam 31.01.2008 | 18:52
man kann auch arbeiten gehen und nicht immer nach dem staat rufen.... SOZIALSCHMAROTZER nennt man dies... haben sie geheiratet wegen der Wiwenrente.... helau herzilein
Mam 01.02.2008 | 12:38
Auch wenn sie Ihren Namen ändern ändert sich die Qualität Ihrer Beiträge leider nicht... Dass Fragen, wie die von Gartenzwerg gestellte, für den einen oder anderen von existentieller Bedeutung sein können und aber auch rein garnichts mit "Sozialschmarotzertum" zu tun haben übersteigt wohl wieder mal Ihren Horizont.
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