Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente

von Detlef 26.05.2015 | 16:50
1153 Ansichten
5 Antworten
Eine Bekannte bezog Witwenrente, bis sie wieder geheiratet hat. Sie bekam von der Knappschaft eine Abfindung für den Zeitraum von 2 Jahren. Doch leider hielt die neue Ehe nur 2 Jahre und sie wurde wieder geschieden. Jetzt habe ich gehört, dass meine Bekannte wieder Anspruch auf die Witwenrente aus ihrer ersten Ehe hätte. Stimmt das ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.05.2015 | 09:33

Hallo Batrix,

Sie haben Recht, mit dem Vordruck R 506 kann man explizit die Witwenrenrente nach dem vorletzten Ehegatten beantragen.

Danke für den Hinweis.

Experten-Antwortam 27.05.2015 | 07:17

Hallo Detlef,

ja, das stimmt.

Anspruch auf die sogenannte Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten besteht, wenn die letzte Ehe wieder aufgelöst wurde, z.B. – wie bei Ihrer Bekannten – durch Scheidung (§ 46 Abs. 3 SGB VI).

Allerdings werden Ansprüche aus der letzten Ehe, z.B. Unterhaltszahlungen, auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet.

Die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten muss bei dem Rentenversicherungsträger beantragt werden, von dem Ihre Bekannte vorher die Witwenrente erhalten hat (nach Ihren Schilderungen also die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See). Dazu ist der „normale“ Antrag auf Witwenrente auszufüllen (R 500), zusätzlich wird wegen der besonderen Fallgestaltung der Vordruck R 620 benötigt.

Am besten wendet sich Ihre Bekannte hierzu an die nächste Auskunft- und Beratungsstelle, das örtliche Versicherungsamt oder einen Versichertenältesten, bzw. Knappschaftsältesten.

3 Antworten

W*lfgangam 26.05.2015 | 20:23
Hallo Detlef, ja. Bei jedem/neuen Hinterbliebenenrentenanspruch wird auch der 'Hinterbliebenenrentenanspruch nach dem _vorletzten_ Ehegatten' ermittelt - ist Bestandteil des aktuellen Witwenrentenantrages und muss nicht gesondert beantragt werden, ergibt sich aus den Fragen/Antworten im Antrag/R500. Gruß w.
Batrixam 27.05.2015 | 09:16
Der richtige Vordruck zur Beantragung der Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten ist der R506: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Detlef am 27.05.2015 | 15:37
An dieser Stelle möchte ich mal ein ganz großes "Dankeschön" aussprechen. Danke , für die schnellen Antworten. Ich habe die Informationen an meine Bekannte weitergeleitet und sie ist sehr glücklich darüber. Nochmal ein herzliches Dankeschön. Detlef.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026