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Experten-Antwort

Witwenrente

von Ulla20.05.2015 | 07:21
1246 Ansichten
4 Antworten
Guten Morgen, im Januar dieses Jahres verstarb mein Vater, anfang Februar habe ich für meine Mutter, die an Demenz leidet, Ihre Witwenrente beantragt, inwischen ist Mai und hätte ich nicht schon einige Male bei der Rentenstelle angerufen, hätte ich bisher noch nichts gehört... Hatte verschiedene Sachbearbeiter am Telefon, einmal war jemand im Urlaub, dann herrschte Personalmangel, dann fehlten Datensätze von der Krankenversicherung ( was nicht den Tatsachen entsprach, hatte bei Krankenkasse nachgefragt, die mir bestätigte, dass keine Anfrage der Rentenkasse eingegangen sei), und bei gestrigen Anruf, herrschte wieder Personalmangel, ganz ehrlich, meine Mutter benötigt Ihre Witwenrente, und ich fühle mich veräppelt! Das habe ich dem Herrn auch gesagt, der dann meinte, alles wäre in Arbeit. Wie lange noch? Bin absolut unzufrieden, mit dem Service, der keiner ist. Im Netz habe ich gelesen, dass solch ein Antrag etwa 4-8 Wochen dauern kann, was ist davon zu halten??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2015 | 11:58

Hallo Ulla,

um nicht noch zusätzliches Öl in´s Feuer zu gießen, möchten wir uns an den Spekulationen, ob und wer an der ganzen Situation Schuld sei nicht auch noch zusätzlich beteiligen. Wie bereits im Forum angemerkt würde dies für Sie auch zu keiner Verfahrensbeschleunigung führen.

Als kleine Anmerkung zum Antragsverfahren und der Meldung bei der Krankenkasse, egal, ob per E-Antrag oder mit Papier aufgenommen, ist von der antragsaufnehmenden Stelle (immer) auch die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner ( Vordruck R810) mit aufzunehmen. Bei selbst ausgefüllten Anträgen, kommt es allerdings immer wieder vor, dass die Anträge nicht mit (allen und notwendigen) Formularen aufgenommen bzw. beantragt werden.

Daher auch hier nur die allgemeine Bitte, in solchen sehr emotional gelagerten Fällen, kann es hilfreich sein mit einem kleinen „Zweizeiler“ schriftlich den Sachstand zu erfragen und ggfs. um Mitteilung der Gründe für die lange Bearbeitungsdauer zu bitten.

3 Antworten

=//=am 20.05.2015 | 09:54
Ich schließe mich dem Beitrag von User "von hinten wie von vorne" vollkommen an. Normalerweise wird ein Witwenrentenantrag auch in der von Ihnen angegebenen Zeit erledigt, aber wie die Umstände dort sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Nur soviel dazu: in der entsprechenden Abteilung werden vermutlich Anträge auf Hinterbliebenen- und Altersrenten bearbeitet. Seit den Gesetzesänderungen ab 01.07.2014 ist leider zum Nachteil des Einzelnen eine wahnsinnige Steigerung der Antragszahlen eingetreten. Die einzelnen Abschnitte haben bis zu 2/3 mehr Anträge zu bearbeiten, da kommt es zu Rückständen. Wenn dann noch Mitarbeiter wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen, herrscht LEIDER das totale Chaos. Sie können nichts dafür, aber andere auch nicht und man kann es nicht jedem Recht machen. Ich würde Ihnen raten, persönlich zu einer nächstgelegenen Beratungsstelle zu gehen und dort abzuklären, an was es tatsächlich hapert. Hat Ihr Vater bereits eine eigene Rente bezogen, hätte das sog. Sterbevierteljahr bei der Rentenstelle der Post beantragt werden müssen. Dann wäre die volle Rente bis April 2015 fällig gewesen und ausgezahlt worden. Dass die Krankenkasse noch nicht über die Rentenantragstellung unterrichtet wurde, ist allerdings ein bißchen seltsam. Denn gleich nach der Antragstellung wird die Meldung zur KVdR an die KK geschickt. Hat Ihre Mutter eigenes Einkommen, z.B. eine Rente? Dann steht evtl. auch noch die Übermittlung dieser Rente aus.
hinten wie von vorneam 20.05.2015 | 08:25
Nunja, bei allem Verständnis für ihre Situation wäre m. E. auch anders herum ein bisschen mehr Verständnis ihrerseits angebracht. Dass ihr Beitrag die Bearbeitung nicht beschleunigen wird, dürfte klar sein. Und eine freundliche Nachfrage ergibt i. d. R. auch eine freundliche Antwort, und das erhöht die Chance, gegenseitiges Verständnis zu entwickeln. Das ist nun aber nur meine persönliche Meinung und allgemein zu verstehen. Dennoch will ich versuchen, die empfundenen Verzögerungen in der Bearbeitung zu beleuchten: Zunächst, wenn tatsächlich Personalmangel herrscht, was soll man daran kurzfristig ändern? Sowas liegt an (lange geplantem und gebuchten) Urlaub, Krankheit... Das kann Sie in Ihrem Job (?) doch genau so betreffen. Es laufen Rückstände auf, die von den verbliebenen Mitarbeitern zusammen mit der sowieso schon täglich vorhandenen Arbeit abgearbeitet werden müssen. Hier werden Rentenanträgen sicher Priorität eingeräumt, und der Antrag Ihrer Mutter wird dabei jedoch auch nicht der einzige sein. Hier sollte man Geduld und Verständnis für die Bearbeiter haben, die sicher ihr Bestes geben und die Situation sicher nicht freiwillig und bewusst herbeigeführt haben. Mehr als arbeiten können die auch nicht. Und sobald sich die Personalsituation wieder entspannt hat, wird es sicher auch möglich sein, die Rückstände besser zu beherrschen und in einer angemessenen Zeit abzuarbeiten. Wurde denn eine Vorschusszahlung auf die Witwenrente beim Renten-Service beantragt? Wenn nicht, liegt auch hierin ein Grund für eine Verzögerung, der „selbst“ verursacht wurde und die Bearbeitung locker um bis zu acht Wochen nach hinten werfen kann. Denn dann muss zunächst die Versichertenrente bei der Post eingestellt und es muss der womöglich überzahlte Betrag zurückgebucht werden. Das dauert. Anders herum, wenn die Vorschusszahlung beantragt wurde, sind die ersten drei Monate der Rentenzahlung schon mal abgedeckt, und Ihre Mutter ist für diesen Zeitraum versorgt. Zuletzt noch zur Mitteilung der Krankenkasse: es dreht sich vermutlich um die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner. Dieser Abgleich bzw. die Meldung über die Antragstellung von der Rentenversicherung an die Krankenkasse und die Rückmeldung der Krankenkasse an die Rentenversicherung über das Versicherungsverhältnis laufen allesamt vollmaschinell über Datensätze. Es werden keine Briefe und Papier hin und her versandt. Wenn Sie daher die Krankenkasse gefragt haben, ob ein Brief der Rentenversicherung eingegangen sei, so ist es sicher korrekt, wenn die Antwort negativ ausfällt. Das bedeutet jedoch keine Untätigkeit oder eine falsche Angabe bzw. Tatsache, weswegen ich Ihre Vorhaltung ob Ihrer vermutlichen Unkenntnis etwas „grob“ und sehr unbillig finde. Wie sagte doch Dieter Nuhr? „Wenn man keine Ahnung hat...“ – einfach mal freundlich nachfragen. Leichte Abwandlung von mir. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und Verständnis für die Situation erzeugen!
Ullaam 20.05.2015 | 12:57
Hallo Herr / Frau hinten wie von vorn, meine Anfragen bei der Rentenkasse waren immer freundlich und ich habe durchaus Verständnis für Personalmangel, Urlaub oder sonstiges. Das dort nicht nur ein Antrag liegt ist wohl auch klar. Nichts desto trotz hatte ich das Gefühl, dass die verschiedenen Berater mit denen ich gesprochen habe, mich nicht wirklich ernst nehmen! Über die Anfrage, die ich an die Krankenkasse gestellt hatte, bezüglich fehlender Daten beim Witwenrentenantrag, hatte ich mich auch nochmal mit einem der Herren unterhalten, der mir bestätigte, dass dies bereits erledigt sei, und nur noch nicht aus dem Pc genommen worden wäre, und der Antrag nun zum Unterzeichnen bereit liege... Und im Übrigen wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch freundlich aufgeklärt werden, oder?
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