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Experten-Antwort

Witwenrente

von Biggi20.06.2023 | 13:42
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 1961 geboren mein Mann 1950 geboren, wir haben im Jahre 2004 geheiratet. Er ist leider jetzt verstorben . Welche Witwenrente altes Recht oder das neue Recht? Und wie berechne ich meine Witwenrente richtig?? Da ich noch Arbeiten muss! Danke schön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biggi,

die Regelungen zur Witwenrente nach „altem Recht“ sind nur dann maßgebend, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder der Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben zum Heiratsdatum wäre damit bereits das „neue Recht“ für Sie maßgebend.

Leider ist es im Rahmen dieses Forums jedoch nicht möglich, eine konkrete Anleitung zur richtigen Berechnung einer Witwenrente zu geben. Allerdings bietet Ihnen die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ wichtige und detaillierte Anhaltspunkte hierfür. Die Broschüre können Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

herunterladen.

Fragen zur Einkommensanrechnung beantwortet darüber hinaus die Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=2

herunterladen können.

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