Hallo Biggi,
die Regelungen zur Witwenrente nach „altem Recht“ sind nur dann maßgebend, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder der Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben zum Heiratsdatum wäre damit bereits das „neue Recht“ für Sie maßgebend.
Leider ist es im Rahmen dieses Forums jedoch nicht möglich, eine konkrete Anleitung zur richtigen Berechnung einer Witwenrente zu geben. Allerdings bietet Ihnen die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ wichtige und detaillierte Anhaltspunkte hierfür. Die Broschüre können Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen.
Fragen zur Einkommensanrechnung beantwortet darüber hinaus die Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.
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