Hallo Mylo,
vorausgesetzt Ihre Eltern haben vor dem 01.01.2001 geheiratet, wovon ich mal ausgehe, bekommt Ihre Mutter für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod Ihres Vaters die volle Rente (100 %) gezahlt. Ab dem 4. Kalendermonat erfolgt die Reduzierung auf 60 %. Die Rente Ihrer Mutter liegt mit 450,00 Euro unter dem Freibetrag und führt damit nicht zu einer Kürzung der Witwenrente.
Auch von der Witwenrenten sind noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen!