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Witwenrente

von Lisa30.03.2008 | 15:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nochmal die gleiche Frage, da ich die Antwort nicht verstehe. Ehepaar 20J. verh., er 44 j., sie 40j. alt. Ehemann verstorben,sein Rentenanspruch ca. 600 Euro. Wie wird die Witwenrente berechnet? Schiko seine antwort war, von 600 nur 25%, ? Sie ist noch keine 45J. alt,und das Kind ist 18J. alt. Bekommt Sie nur 150 Euro Witwenrente? Danke für antwort.

3 Antworten

.am 30.03.2008 | 16:53
Sie können es hier auch nachlesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
benedetto 17am 30.03.2008 | 18:20
und wenn er nicht RECHT hat, hat er trotzdem RECHT... SCHIKO hat den NARRENSCHEIN... benedetto 17
Betsiam 30.03.2008 | 19:14
Hallo Lisa, war der Verstorbene schon Rentner? Wenn er es war und nur 600,00 Euro Rente erhalten hat, gibt es als kleine Witwenrente tatsächlich nur 25% von diesen 600,00 Euro - abzüglich Kranken-und Pflegeversicherung. Falls er noch nicht Rentner war könnte es sein, dass sein Rentenanspruch höher wäre als die 600,00 Euro. Ich will versuchen, es an einem Beispiel zu erläutern. Als Beispiel soll ein 40 jähriger Mann dienen! Wenn dieser Mann 20 Jahre gearbeitet hat und pro Arbeitsjahr 30,00 Euro (das ist verdienstabhängig) als Rentenanspruch erarbeitet hätte, hätte er mit 40 Jahren einen Altersrentenanspruch von 20 Jahre x 30,00 Euro = 600,00 Euro erarbeitet. Wenn er nun mit 40 sirbt geht die Deutsche Rentenversicherung folgendermaßen vor: Sie errechnen den jährlichen Durchschnitt von dem was er bisher geleistet hat. Ist zwar etwas komplizierter als ich es hier darstelle, die rechnen nämlich mit Punkten, was ich Ihnen hier ersparen will. In dem Beispiel ist es ganz klar. Der Mann hat jedes Jahr durchschnittlich 30,00 Euro für die Rente erarbeitet. Jetzt wird die Zurechnungszeit ermittelt. Das ist der Zeitpunkt vom Ableben bis zum 60. Lebensjahr In meinem Beispiel war der Mann 40 Jahre alt. Der Zeitraum vom 40. - 60. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. So sieht das Ergebnis aus: aus Zeiten der Beitragszahlung 20 Jahre x 30,00 Euro = 600,00 Euro + die Jahre der Zurechnungszeit 20 Jahre x 30,00 Euro = 600,00 Euro macht zusammen 1.200,00 Euro. davon werden 10,8% für vorzeitige Inanspruchnhamen abgezogen. Bleiben ca. 1.070,00 Euro übrig. Davon 25% sind allerdings auch nicht die Welt. Und von dem kläglichen Rest werden auch noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Sind je nach Krankenkasse auch noch mal ca. 9%. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich schnellstmöglich eine Arbeitsstelle suchen. Gruß Betsi
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