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Witwenrente

von Peter02.07.2008 | 13:12
1372 Ansichten
5 Antworten
Wie verhält es sich mit der großen Witwenrente, Frau 35, gemeinsames Kind 2 J., ich 66. Wenn ich jetzt sterbe, bekommt meine Frau die Rente weiter, wenn das Kind volljährig ist? Danke für ihre Bemühungen. Peter

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.07.2008 | 15:23

Bei Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes wird Ihre Ehefrau das Mindestalter für einen Anspruch auf die große Witwenrente bereits erreicht haben. Dieses beläuft sich nach derzeitigem Recht auf 45 Jahre, wird aber für Sterbefälle nach dem 31.12.2011 in jährlichen Schritten von zunächst einem Monat und für Sterbefälle nach dem 31.12.2023 von dann zwei Monaten auf das 47. Lebensjahr angehoben. Die Antwort von Jonas ist damit - bezogen auf Ihren Fall - sachlich zutreffend.

Moderatoren-Antwortam 04.07.2008 | 10:01

Nur der Anspruch auf kleine Witwenrente ist zeitlich bergrenzt. Dieser kommt längstens für 2 Jahre in Betracht. Dagegen unterliegt die große Witwenrente, auf die u. a. wegen Erziehung eines minderjährigen Kindes oder wegen Vollendung des 45. Lebensjahres der Witwe Anspruch besteht (nähere Informationen hierzu erhalten Sie in dem Rentenlexikon auf dieser Seite unter dem Stichwort "Witwenrente"), unterliegt keinem zeitlichen Limit. Sie wird bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen geleistet, solange die Witwe nicht wieder geheiratet hat bzw. auf ihren Antrag nicht ein Rentensplitting nach §§ 120a ff. SGB VI durchgeführt worden ist.

3 Antworten

Jonasam 02.07.2008 | 13:32
Ihre Frau würde dann durchgehend die große Witwenrente. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes wegen der Erziehung des Kindes, und ab dem 45. Lebensjahr besteht sowieso ein Anspruch auf die große Witwenrente. Ihre Frau bekäme jedoch nur 55 % Ihrer Rente. Lediglich im Sterbevierteljahr würde Sie 3 Monate lang die volle Rente erhalten (wird als Einmalzahlung ausgezahlt).
Rosannaam 03.07.2008 | 00:59
Wurde die Ehe VOR DEM 01.01.2002 geschlossen, beträgt die große Witwenrente 60 %. Die Altersgrenze von 45 Jahren für die große Witwenrente wird erst bei Todesfällen ab 01.01.2012 stufenweise auf das 47 LJ. angehoben.
chipsiam 03.07.2008 | 19:34
bin 35 habe zwei minderjährige kinder 5 und 16.falls mein mann jetzt steben würde .er 45 .wie lange kriege ich rente
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