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Witwenrente

von Huelya2507.07.2008 | 15:44
1265 Ansichten
7 Antworten
Wenn nach 40 Jahre Ehe bei der Scheidung kein Versorgungsausgleich ausgeführt werden kann, weil der Ehemann schon Altersrente bezieht, hat die geschiedene Ehefrau Anspruch auf Witwenrente nach dem Tod des Exmannes?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2008 | 15:14

Ein Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung immer durchgeführt. Dabei ist es unerheblich, ob einer der beiden Ehegatten schon Rentner ist oder nicht. Wir können daher Ihre Angaben nicht nachvollziehen. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal von anderem Anwalt beraten lassen ...

6 Antworten

Rosannaam 07.07.2008 | 16:07
Hallo Huelya25, WESHALB sollte bei einem Altersrentner kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden? Wer erzählt denn sowas? Selbstverständlich erfolgt ein Versorgungsausgleich aus den in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen bzw. der tatsächlich bezogenen Rente! Bei Beginn der Ehe vor 40 Jahren wurden ja vermutlich noch rentenrechtliche Zeiten (Beitrags- und/oder Anrechnungszeiten) zurückgelegt. Der Ehezeitanteil wird aus der tatsächlich gezahlten Altersrente ermittelt. Ob nach 10 oder 40 Jahren Ehe, spielt keine Rolle. Ein Anspruch auf Witwenrente besteht für eine geschiedene Ehefrau natürlich nicht! MfG Rosanna.
Werneram 07.07.2008 | 16:47
meine gesettzliche Rente wird mit meiner Unfallrente verrechnet, wie setzt sich die Rente für meine Frau nach meinem Tod zusammen, und wie hoch ist die Rente dann in Prozent?
JoJoam 07.07.2008 | 17:09
Hallo Werner, es wäre einfacher wenn Sie einen eigenen Beitrag verfassen würden, denn Ihr Beitrag steht in keinem Zusammenhang mit der Frage des Ursprungsusers. JoJo
Huelya25am 07.07.2008 | 20:43
Eine Rechtsanwältin und auch eine Mitarbeiterin der Rentenversicherung behaubten, daß wenn Jemand Altersrente bezieht, bei einer Scheidung nach auch 40 jährige Ehe keine Versorgungsausgleich gemacht werden kann, weill Altersrente nicht gekürzt werden könnte? Nur Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Die Ehefrau hat aber 4 Kinder erzogen und arbeitet erst seit 15 Jahren, daher hat sehr geringe Rente zu erwarten. Der Ehemann dagegen hat seine Rente für sich. Ist das gerecht?
Rosannaam 07.07.2008 | 23:45
Nein, das wäre nicht gerecht und ist außerdem GROTTENFALSCH!!! Schulnote für BEIDE: 6 ! Vielleicht haben Sie eine Mitarbeiterin bei der DRV erwischt, die gerade ihre Ausbildung beendet hat... ? Aber die Rechtsanwältin sollte keine Mandantschaft für rentenrechtliche Angelegenheiten übernehmen, wenn sie keine Ahnung davon hat. Oder kein Geld für solche Aussagen verlangen. Ich würde mal gerne das Gesetz sehen, in dem drinsteht, dass eine Altersrente nicht um den Versorgungsausgleich gekürzt wird... Kurzum: DAS IST SCHMARRN! MfG Rosanna.
Rosannaam 08.07.2008 | 00:02
Der Versorgungsausgleich ist übrigens im § 1587 BGB ff. geregelt. Googeln Sie mal unter § 1587 BGB. Dort finden Sie einige Links, in denen Sie sich schlau machen können.
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