Hallo,
ich würde Nachfrager auch zustimmen. Es könnte eine alte BU/Rente gezahlt worden sein oder eine Teil EM Rente und die Witwenrente wird aus der vollen EM bzw der EU Rente errechnet.
Grundsätzlich ist es aber richtig das die Hinterbliebenenrente 60 % (altes Recht) bzw 55 %(neues Recht) ist.