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Experten-Antwort

Witwenrente 88 Prozent ?

von Wundernase12.03.2014 | 08:23
2128 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir hat eine 42-jährige kürzlich erzählt, dass sie 88 Prozent der EM-Rente ihres verstorbenen Mannes bekomme. Kann das wirklich richtig sein? Und ihre Kinder würden auch noch eine Waisenrente erhalten. Und ich dachte immer, die Witwenrente wäre nur 60 bzw. Neuerdings nur 55 Prozent.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich würde Nachfrager auch zustimmen. Es könnte eine alte BU/Rente gezahlt worden sein oder eine Teil EM Rente und die Witwenrente wird aus der vollen EM bzw der EU Rente errechnet.

Grundsätzlich ist es aber richtig das die Hinterbliebenenrente 60 % (altes Recht) bzw 55 %(neues Recht) ist.

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14 Antworten

lumpazivagabundusam 12.03.2014 | 09:10
Ich kenne einen, der hat kürzlich erzählt er hätte nur 2,7 Mio Steuerschulden :-)
lumpazivagabundusam 12.03.2014 | 09:11
Ich kenne einen, der hat kürzlich erzählt er hätte nur 2,7 Mio Steuerschulden :-)
lumpazivagabundusam 12.03.2014 | 09:11
Ich kenne einen, der hat kürzlich erzählt er hätte nur 2,7 Mio Steuerschulden :-)
Nachfrageram 12.03.2014 | 12:07
Hmm, bin mir nicht wirklich sicher, aber wenn die EM-Rente wegen Einkommen nur z.B. als 2/3 Rente gezahlt wurde, denke ich kann das passieren. Die W-Rente berechnet sich ja aus der Vollrente, oder?
....am 12.03.2014 | 12:16
Wenn es nach neuen Recht ist, können es bis zu 100% sein. Eine Rolle spielen da die Zuschlagsentgeltpunkte nach §78a SGB VI.
....am 12.03.2014 | 13:30
unwahrscheinlich
GroKoam 12.03.2014 | 15:40
Mir hat eine 42-jährige kürzlich erzählt, dass sie 88 Prozent der EM-Rente ihres verstorbenen Mannes bekomme. Kann das wirklich richtig sein? Und ihre Kinder würden auch noch eine Waisenrente erhalten. Und ich dachte immer, die Witwenrente wäre nur 60 bzw. Neuerdings nur 55 Prozent.
wie alt war der Verstorbene? nach 01.01.1962 geboren? -> wenn ja neues Recht und die Gedanken vom Experten und Nachfrager noch unwahrscheinlicher.
Könnten Sie das mit Fakten untermauern?
Wundernaseam 12.03.2014 | 17:29
Hier die Fakten nach Einsichtnahme in die Rentenbescheide (nicht aus Blättern die über Millionen berichten!): Mann geb. Mai 1955 mit knapp 8 Entgeltpunkten (viele freiwillige Mindestbeiträge, da selbständig) Frau geb. Dez. 1961 mit 2 Kindern aus Zeit vor der Ehe. Kind 1 geb. Dez 1981, verstorben März 1983 Kind 2 geb. Dez 1983 Heirat Jan 2002 EM-Rente war 200 €, Witwenrente ist 178 €, also sogar 89 %. Da staunt der Laie und die Experten wundern!
W*lfgangam 12.03.2014 | 22:56
Zitat von Wundernase anzeigenausblenden
Hallo Wundernase, die Witwenrente nach neuem Recht (2002) kann sogar bei max. 100 % der (EM-)Rente des Verstorbenen liegen - hängt mit den Zuschlagsentgeltpunkten für Kinder der Witwe zusammen. Ein seltener Einzelfall, aber möglich. Näheres dazu erklären Ihnen die vielwissenden Beratungsstellen oder auch örtlichen Rathäuser/Versicherungsämter. Gruß w. ...die Antwort des Experten wundert mich etwa.
W*lfgangam 12.03.2014 | 22:58
Oups, ... hat ja schon die richtige Antwort geliefert. Gruß w.
W*lfgangam 12.03.2014 | 23:13
Zitat von Wundernase anzeigenausblenden
Hallo Wundernase, Anlagen 2 ff. aus EMRT/Witwenrente nebeneinander legen und die Differenzen vergleichen - kann doch nicht so schwer sein. Möglicherweise liegt es am höheren Gesamtleistungswert. Oder 'plötzlich' wurde die Berufsausbildungszeit erfasst/höher bewertet, mit Folgewirkung auf die Zurechnungszeit. Auch möglich: ARGE/Jobcenter hat Zeiten nachgemeldet - ohne Kenntnisse des letzten/aktuellen Versicherungsverlaufs ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Rat wie bisher: örtlich beraten/informieren lassen - da es Sie nicht betrifft, werden Sie keine Informationen aus 'fremden' Rentenkonten erhalten. Gruß w.
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