Dem User "._." stimme ich für den Fall zu, dass die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde.
Wurde die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und ist einer der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren, gilt das alte Hinterbliebenenrentenrecht weiter. Eine Mindestehedauer war hier nicht erforderlich.
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