Hallo Martha,
bitte lassen Sie sich mit den Nachweisen über Ihre eigene Rente und dem vorangegangenen Brutto-Gehalt in Ihrer örtlichen Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten.
@König
Wenn schon antworten und mosern, dann wenigstens vollständig.
Das kann auch ohne zusätzliches Einkommen neben der eigenen Altersrente vorkommen
Begründung: Unterschiedliche Pauschalabzüge
40 Prozent bei einem Bruttoarbeitsentgelt
14 Prozent für die Bruttorente
Beispielrechnung:
2000 Euro Bruttoverdienst
angerechnet werden 1200 Euro
1500 Euro Bruttorente
Angerechnet werden 1290 Euro
In der Folge vermindert sich die Witwenrente im Vergleich zu der Zeit wo man noch gearbeitet hat, um knapp 40 Euro.
Den Rest erklärt Ihnen die freundliche Beratungsstelle der DRV oder ihr Versicherungsamt vor Ort.
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