Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente

von zwergmutter14.08.2014 | 09:01
1396 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Da mein Mann sehr krank ist, kommen bei mir Fragen auf zur Witwenrente. 1. habe ich ( 68) selbst 45Jahre gearbeitet und bekomme eine abschlagsfreie Rente, plus kleiner Zusatzrente aus dem öffentlichen Dienst. 2. Mein Mann (68) bekommt ebenfalls abschlagfreie Arltersrente + kleiner Zusatzrente (Öffentlicher Dienst). Nun hat die Klinik meines Mannes Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt, weil Asbestose festgestellt wurde. Nun meine Fragen: Wird die Altersrente in die Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt ? Welche Renten würden bei einer Witwenrente angerechnet ? Sollte doch der Fall eintreffen, dass ich zuerst gehe, bekommt mein Mann dann auch Witwerrente ? Ich sehe bei der Rente schlichtweg nicht mehr durch. Danke schon mal für Ihre antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da die von Ihnen gestellten Fragen sehr komplex sind, empfehle ich Ihnen, zusammen mit Ihrem Ehemann nach Bescheiderteilung der Unfallrente, eine persönliche Beratung beim Rententräger zu vereinbaren.

Treffen Altersrente und Unfallrente zusammen ist die Altersrente, abhängig vom MdE und dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente, beim Überschreiten des sogenannten Grenzbetrages zu kürzen.

Treffen Witwenrente der gesetzlichen Rente mit einer Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung zusammen, so wird analog verfahren. Anschließend wird bei der ggf. gekürzten Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft, ob das eigene Einkommen (Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung) über den Freibetrag liegt und dann unter Umständen nochmals reduziert. Sollte die Eheschließung ab 01/2002 erfolgt sein, ergeben sich noch weitere Besonderheiten. Bitte nutzen Sie den kostenlosen Service der Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

zwergmutteram 14.08.2014 | 09:03
sorry, statt des Smiles solle dort eine Acht stehen.
Kai-Uweam 14.08.2014 | 10:03
Hallo zwergmutter. 1. Die Altersrente wird nicht umgewandelt. Die von der Klinik beantragte Rente wird wohl eine sog. Verletztenrente von der Unfallversicherung sein. Diese wird nach §93 auf die eigene Altersrente Ihres Mannes angerechnet. Ob dabei eine Kürzung erfolgt, kann ich ohne konkrete Angaben nicht beantworten, eine Kürzung muss aber nicht in jedem Fall erfolgen. 2. Nach jetzigem Stand würde bei einer von Ihnen bezogenen Witwenrente lediglich die von Ihnen selbst bezogene Altersrente angerechnet werden, die Zusatzrente wird nur bei neuem Hinterbliebenenrentenrecht angerechnet, bei Ihnen vermutlich nicht der Fall. Bei der Variante zu 1. (Ihr Mann bekommt noch eine Verletztenrente) würde Ihnen von der Unfallversicherung auch eine Hinterbliebenenrente gewährt werden. Dann ergibt sich eine ähnliche Einkommensanrechnung wie unter 1. schon geschildert. 3. Für den Fall, dass Sie "zuerst gehen", steht Ihrem Manngrundsätzlich auch eine Witwerrente zu. MfG
Nachfrageram 14.08.2014 | 10:11
Hallo, eine schon gewährte Altersrente in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln geht in der Rentenversicherng nicht. Ich vermute eher, dass die Klinik für Ihren Mann einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus der Unfallversicherung gestellt hat. Das würde Sinn machen, wenn sich die Krankheit Ihres Mannes aus seinem Beruf entwickelt hat. Sollte Ihr Mann an dieser (Berufs-)Krankheit versterben, würden Sie von der Unfallversicherung auch eine Witwenrente erhalten. Diese würde dann nach § 93 SGB 6 auf Ihre Witwenrente der Rentenversicherung angerechnet werden. Dazu dann noch Ihre eigene Rente aus der Rentenversicherung gemäß § 97 SGB 6. Die Zusatzrente (vermutlich VBL?) wird nicht auf die Witwenrente angerechnet. Das gleiche gilt auch für seine Witwerrentenberechnung, falls sie vor Ihrem Mann versterben sollten. Allerdings würde dann sein eigene Unfallrente, sofern er sie denn bekommt (ist ja erst beantragt), ebenfalls als Einkommen nach § 97 SGB 6 angerechnet und nicht nach § 93 SGB 6.
zwergmutteram 14.08.2014 | 10:26
Danke. Ja es könnte eine Verletztenrente sein, denn die Berufsgenossenschaft ist involviert. Das würde heißen, die Verletztenrente würde auf seine Altersrente angerechnet ?
Kai-Uweam 14.08.2014 | 10:49
Anrechnungsvorschrift §93 Sozialgesetzbuch VI. Je nach dem Jahresarbeitsverdienst im Jahr vor der Berufskrankheit, dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Rentenhöhe der Altersrente wird ggf. eine Kürzung erfolgen. Lassen Sie sich dazu aber besser von einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenältesten beraten.
zwergmutteram 14.08.2014 | 13:16
Vielen Dank. Ich habe schon einen Termin bei einem Versicherungsältesten gemacht. Jetzt weiß ich wenigstens wonach ich fragen sollte. LG Zwergmutter
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026