Hallo Traudel,
in den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod (= Sterbe-1/4-Jahr)erhalten Sie die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente Ihres Mannes, also 1700 € ohne Einkommensanrechnung. Vorausgesetzt Sie haben vor 1.1.2002 geheiratet, beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbe-1/4-Jahres 60 % der Versichertenrente Ihres Mannes. Dies würde 1020 € (1700 € X 0,6 = 1020 €) betragen. Eigenes Nettoeinkommen haben Sie in Höhe von 900 €. Abzüglich des Freibetrages in Höhe von derzeit 718,08 € verbleibt ein Rest von 181,92 € (900 € - 718,08 € = 181,92 €). Vom übersteigenden Einkommen sind 40 % auf die Witwenrente anzurechnen:
181,92 € X 0,4 = 72,77 €.
Als Witwenrente ergibt sich damit 1020 € - 72,77 € = 947,23 €.