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Experten-Antwort

Witwenrente

von Charlotta02.01.2013 | 15:46
1748 Ansichten
3 Antworten

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Der Vater einer Bekannten, der bereits seit vielen Jahren eine Rente bekommen hat, ist am 26.12.2012 verstorben. Nun ist gestern auch noch die Mutter der Bekannten verstorben. Gibt es für die Angehörigen - obwohl die Witwe auch verstorben ist - noch irgendeine Möglichkeit, die Witwenrente für den Monat Januar zu beantragen und zu bekommen? Danke für die Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2013 | 08:13

Sehr geehrte Frau Charlotta,

für die Abklärung der vorangegangenen Ausführungen, empfiehlt es sich für Ihre Bekannte, den Kontakt zu dem für die Hinterbliebenenrente zuständigen Rentenversicherungsträger herzustellen.

2 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 02.01.2013 | 16:12
Nein! Die Rente endet zum 31.12.2012 (§ 102 Abs. 5 SGB VI)!
zeldaam 02.01.2013 | 20:14
Hallo, das ist nicht ganz so richtig: 1. Die Altersrente endet aufgrund des Todes des Vaters am 26.12.2012 mit Ende des Monats Dezember 2012, also am 31.12.2012. 2. Ich gehe davon aus, dass die Mutter am 01.01.2013 gestorben ist ("Gestern" am 02.01.2013 geschrieben). Die Witwenrente der Mutter aus dem Versicherungskonto des Vaters würde somit am 01.01.2013 beginnen und am 31.01.2013 enden. Eine Möglichkeit, eine noch nicht beantragte Witwenrente nach dem Tod der Witwe zu beantragen sehe ich aber auch auf die Schnelle nicht. Allerdings reicht es aus, wenn die Witwe nach dem Tod des Vaters die Witwenrente bereits formlos beantragt hat , z.B. - durch Beantragung des sogenannten Sterbevierteljahres ( § 115 Absatz 2 SGB VI) beim RentenService der Post (macht unter Umständen auch das Beerdigungsinstitut im Auftrag und mit Vollmacht der Witwe) oder - die formlose Beantragung , z.B. auch bei der Gemeinde - die Vereinbarung eines Beratungstermines bei einer Auskunfts- und Beratungstelle. Dann liegt bereits ein Antrag vor und die Angehörigen können als Sonderrechtsnachfolger (§ 56 SGB I) oder Erbe auf die Nachzahlung für den Januar hoffen. MfG zelda
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