Nach § 46 SGB VI besteht ein Anspruch auf Witwerrente für Witwer (also wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Ehefrau rechtsgültig miteinander verheiratet waren), die nicht wieder geheiratet haben, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, d.h. Ihre Ehefrau für mindestens 60 Kalendermonate Beitrags- und Ersatzzeiten zurück gelegt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bis zum Tode Ihrer Frau in den USA gelebt haben. Ich nehme aufgrund Ihres Eintrages an, dass Sie nun wieder in der Bundesrepublik wohnen und rate Ihnen daher, einen Beratungstermin mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren, um weitere Einzelheiten zu klären und einen Witwerrentenantrag zu stellen.
Wenn Sie bereits eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben, ist Ihnen die antragsaufnehmende Stelle noch bekannt. Ansonsten können Sie in den USA den Witwerrentenantrag bei der deutschen Botschaft, einem Konsulat bzw. amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
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