Auf der Grundlage der angegebenen Beträge wäre die Witwenrente unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung derzeit wie folgt zu berechnen:
1.673,00 Euro x 0,6 = 1.003,80 Euro Witwenrente vor der Einkommensanrechnung.
820,00 Euro - 3 % (Abzug nach § 18b Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz SGB IV) = 795,40 Euro.
795,40 Euro - Freibetrag nach § 97 Abs. 2 SGB VI von derzeit 718,08 Euro = 77,32 Euro.
40 % von 77,32 Euro = 30,93 Euro Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente.
1.003,80 Euro Witwenrente - 30,93 Euro Anrechnungsbetrag = 982,87 Euro Zahlbetrag der Witwenrente nach Einkommensanrechnung, so dass sich die Summe aus beiden Leistungen (Rente aus eigener Versicherung/Witwenrente) auf mtl. 1.792,87 Euro belaufen würde.
Diese Berechnung ist selbstverständlich in jeder Hinsicht unverbindlich; sie dient nur dazu, sozusagen anhand eines Beispiels die Auswirkungen, die sich beim Zusammentreffen einer Witwenrente und einer Rente aus eigener Versicherung ergeben, darzustellen.
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