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Witwenrente +Abfindung +Pfändung

von Babsi26.03.2009 | 09:10
3224 Ansichten
5 Antworten
Ich bin Witwe und habe folgende Einkünfte: Große Witwenrente 747 € Eigene Rente 311 € Davon sind 52,40 € mtl. gepfändet (Überweisung durch Deutsche Rentenversicherung). Ich werde in Kürze wieder heiraten und werde die Abfindung der Witwenrente beantragen. Erhält der Gläubiger von der DRV eine Nachricht ? Kann der Gläubiger die Abfindung pfänden? Danke für Antworten!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2009 | 13:16

Hallo Babsi,

Rechtsgrundlage für die Pfändung von Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist § 54 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I).

Hinterbliebenenrentenabfindungen stellen keine laufende sondern eine einmalige Geldleistung dar.

Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können unter leichteren Voraussetzungen gepfändet werden als laufende Leistungen, da sie nicht der Sicherung des Lebensunterhalts des Berechtigten zu dienen bestimmt sind. Die Pfändung einmaliger Geldleistungen muss jedoch der Billigkeit entsprechen, d.h., das Vollstreckungsgericht hat die Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

Der Rentenversicherungsträger muss den Gäubiger über den Wegfall der laufenden Pfändungszahlung informieren und den vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss prüfen, ob dieser sich auch auf eine Witwenrentenabfindung erstreckt.

4 Antworten

KSCam 26.03.2009 | 18:12
Sie könnten ja auch auf die Idee kommen mit den ca 18 ooo €, die Sie aks Abfindung bekommen Ihre Schulden zu bezahlen - schon wären Ihre Probleme vom Tisch....
Wolfgang Amadeusam 27.03.2009 | 11:47
Die Abfindung ist nach § 103 Pfändgg nicht pfändbar. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, das Ihnen Ihre wohlverdiente Abfindung jemand streitig macht. Der Kommentar von KSC ist einfach nur unsinnig, überflüssig und beleidigend. Lassen Sie sich dadurch nicht beinträchtigen. Schönes Wochenende
Babsiam 28.03.2009 | 13:08
Hallo Wolfgang Amadeus, danke für Ihre Anwort! Ich bin aber derzeit etwas verwirrt über Ihre Aussage, denn die Ausführungen der Expertin sagen genau das Gegenteil! Wo kann ich eine verbindliche Auskunft erhalten ? Danke Babsi
Wolfgang Amadeusam 31.03.2009 | 12:15
Möchte nur anmerken, dass obiger Beitrag nicht von dem Original-Wolfgang Amadeus stammt. Hier hat einfach jemand meinen Forumnamen verwendet.
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