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Experten-Antwort

Witwenrente abzüge

von Sn21.07.2023 | 07:16
154 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich beziehe seit Februar eine Witwenrente und Halbwaisenrente aus Deutschland . Und jetzt noch aus der Schweiz .. ich selbst gehe nur auf Mini Job Basis arbeiten . Wird mir von den beiden Renten noch etwas abgezogen oder bleiben mir diese komplett ? Lg Sn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sn,

 

Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen.

Näheres hierzu finden Sie in unter

file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

Welche Einkommen im Einzelnen auf Ihre Rente angerechnet werden, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Wenden Sie sich daher für weitere  Fragen zu Ihrem persönlichen Fall an eine unserer Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch an Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen) . 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

senf-dazuam 21.07.2023 | 08:37
Der Link des/der Expert*n ist vermutlich nur im Intranet der DRV verfügbar. Extern dürfte es sich um diesen Link handeln: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
senf-dazuam 21.07.2023 | 08:56
Hallo Sn! Für die Einkommenanrechnung wird die Schweizer Rente vermutlich um 14% pauschal reduziert (Sozialversicherungsbeiträge), der Minijob nur herangezogen, wenn er versicherungsfrei ist, und dann wird noch mit dem Freibetrag verglichen. Der erhöht sich noch um waisenrenteberechtigte Kinder. Wenn das Einkommen dann den Freibetrag übersteigt, wird vom übersteigenden Betrag 40% als Abzug berechnet. Konkret erfahren Sie das bei Ihrem Rentenversicherungsträger (Anfrage stellen, was abgezogen würde, wenn Sie ... hinzuverdienen würden) oder unverbindlich bei einem Internet-Rechner wie z.B. https://n-heydorn.de/witwenrente.html
Snam 21.07.2023 | 09:02
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Hallo Den deutschen Bescheid habe ich bereits da steht ihnen werden ab 30.7 monatlich 398 Euro überwiesen und 126 Euro Halbwaisenrente Von meinem Mini Job wissen sie ja da er bei der Berechnung schon aufgeführt war Aus der Schweiz der Bescheid kam jetzt auch und da steht ihre monatliche Hinterbliebenenrente beträgt 842 Franken und 412 Franken Halbwaisenrente Wurden die Sachen da bereits abgezogen oder wird das noch abgezogen da ich die Bescheide ja so bereits erhalten habe Ich weiß ich stelle blöde Fragen aber ich stehe gerade auf dem Schlauch
Deutsche Rentenversicherung
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