Hallo sn,
Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen.
Näheres hierzu finden Sie in unter
file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf
Welche Einkommen im Einzelnen auf Ihre Rente angerechnet werden, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wenden Sie sich daher für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall an eine unserer Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch an Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen) .
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung